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Sinkt das Vertrauen in Sven Donhuysen jetzt noch mehr? Henning Gold Mines, Cashcloud AG, Canada Gold Trust und jetzt das Thema EGI Euro Grundinvest 15

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Vielfach haben wir versucht mit Sven Donhuysen ins Gespräch zu kommen, um einmal zu erfahren, warum viele Dinge, die er anpackt nicht so recht für Anleger klappen wollen. Zumindest kann man diesen Eindruck gewinnen, wenn man sich die letzten 2 Jahre einmal anschaut. Hervorstechend ist natürlich hier der Vorgang Henning Gold Mines, wo sich Sven Donhuysen nachdem das wirtschaftlich aus dem Ruder gelaufen war, salopp gesagt, aus dem Staub gemacht hat und aus der Gesellschaft ausgetreten ist und seine Mandate niedergelegt hat. Es ändert aber nichts das dort über 30 Millionen Euro letztlich im Feuer stehen für die Anleger. In jüngster Vergangenheit haben wir vermehrt über das Thema  Cashcloud AG berichtet. Eine Gesellschaft, die gerade mal ein halbes Jahr an der Börse in Frankfurt gehandelt wird. In dieser Zeit wurde die Aktie 2 mal für Wochen vom Handel suspendiert. Auch hier, in dieser Gesellschaft, hat Sven Donhuysen eine Funktion – noch – er ist Verwaltungsratspräsident der Gesellschaft, will sein Mandat aber wohl Mitte Dezember an Moritz Hunzinger, einem PR- und Medien-Profi, abgeben. Nun gibt es neue „unschöne Berichte“ für Anleger, die auch hier wieder mit dem Namen Sven Donhuysen verbunden sind. Es geht um eine Beteiligung der Euro Grund Invest. Hierzu berichtet Rechtsanwalt Röhlke aus Berlin:

Euro Grundinvest 15 GmbH & Co. KG: Geschäftsführer fordert Auszahlungen zurück – Modifiziertes Schneeballsystem eingeräumt – Anleger der EGI 15 sind verunsichert

Mit Schreiben vom 18.11.2015 fordert der Geschäftsführer der Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG (EGI 15) die Anleger dazu auf, die in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen an die Fondgesellschaft zurückzugewähren. Diese seien, so Geschäftsführer Donhuysen, tatsächlich keine Zahlung aus freier Liquidität gewesen, sondern faktisch eine Einlagenrückgewähr. Die von der Fondsgesellschaft dargestellten Gewinne waren zu keinem Zeitpunkt gegeben. Tatsächlich habe eine Neubuchung einzelner Geschäftsjahre dazu geführt, dass der Fond über einen Insolvenzantrag nachdenken muss.

Was bedeutet die Mitteilung des EGI 15 Geschäftsführers konkret?

„Ungewöhnlich deutlich teilt der jetzige Geschäftsführer mit, dass hier tatsächlich ein potentiell strafbares Ponzi-Schema angewandt wurde. Die Auszahlungen an die Anleger der Euro Grundinvest 15 GmbH & Co. KG waren keine Gewinne, sondern verschleierte Entnahmen. Bedeutet das dann auch, dass selbst die Bilanzen und Buchungen fehlerhaft waren? Um einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit aus dem Wege zu gehen, fordert der Geschäftsführer des Fonds nunmehr Ausschüttungen unserer Mandanten in erheblicher Höhe zurück“, meint der erfahrene Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Darf man das mit der Rückforderung so machen?

Rechtsanwalt Röhlke weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Rückforderung derartiger Entnahmen explizit im Gesellschaftsvertrag geregelt sein müssen. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach derartige Rückzahlungsklagen von Fonds abgewiesen, da dem Anleger im Gesellschaftsvertrag nicht verdeutlicht wurde, dass eine solche Rückzahlungspflicht bestehen kann. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke rät deshalb allen betroffenen Anlegern, vor einer eventuellen Rückzahlung anwaltlichen Rat zur Klärung in Anspruch zu nehmen.

„In diesem Zusammenhang wird dann auch geprüft werden müssen, welche Ansprüche die Anleger haben, um ihre Schäden zu verringern. In Frage kommen Schadenersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter und verantwortliche Hintermänner, insbesondere Herrn Malte Hartwieg von der Vertriebsfirma dima24. Die jetzige Geschäftsführung macht Hartwieg im Wesentlichen für das wirtschaftliche Desaster verantwortlich. Das Landgericht München hat Hartwig, neben den Gründungsgesellschaftern, bereits mehrfach zum Schadenersatz verurteilt. Im Rahmen eines anhängigen Strafverfahrens hat die Staatsanwaltschaft in München Millionenwerte Hartwigs beschlagnahmt“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit.

Fazit: Vor der Rückgewährung der Ausschüttung, sollten die EGI 15 Anleger erst ihre Chancen prüfen lassen!

Sven Donhuysen hatte hier diese Gesellschaft aus dem Firmenkonglomerat von Malte Hartwieg übernommen, insofern dürfte er hier dann möglicherweise auch Leidtragender, aber nicht unbedingt Verursacher sein. das Problem ist nur, wenn man ein solches „Unternehmen“ übernimmt, dann schaue ich mir das vor der vermeintlichen Übernahme an und nicht erst ein längeren Zeitraum später. Nun wird natürlich auch einmal aufzuklären sein, was zwischenzeitlich so alles in der Gesellschaft wirtschaftlich abgelaufen ist, seitdem Herr Donhuysen da am Ruder ist. Das offenzulegen gegenüber einem WP, sollte er kein Problem haben.

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