Die Umsetzung der Solvency-II-Richtlinie machte eine Überarbeitung des Treuhänder-Rundschreibens 4/2014 (VA) und des Sicherungsvermögens-Rundschreibens 12/2005 (VA) erforderlich. Die BaFin hat die Entwürfe der Rundschreiben nun zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 8. Dezember 2015 möglich.
Der Gesetzgeber hatte im Zuge der Novelle des VAG die Kapitalanlagevorschriften geändert. Ab dem 1. Januar 2016 unterscheidet das Gesetz zwischen Solvency-I- und Solvency-II-Unternehmen. Für sie gelten dann unterschiedliche Vorgaben bei der Anlage des Sicherungsvermögens. Die BaFin hat das Treuhänder-Rundschreiben und das Sicherungsvermögens-Rundschreiben daher entsprechend angepasst.
Das neue Sicherungsvermögens-Rundschreiben wird sich ausschließlich an Pensionskassen, Sterbekassen, kleine Versicherungsunternehmen und an Pensionsfonds richten, also an Solvency-I-Versicherer. Es soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bis dahin gilt das alte Rundschreiben für Solvency-I-Versicherer fort.
Neues Rundschreiben für Solvency-II-Versicherer
Die BaFin arbeitet derzeit außerdem an einem Sicherungsvermögens-Rundschreiben für Solvency-II-Versicherer. Nach der öffentlichen Konsultation im kommenden Jahr wird es voraussichtlich ebenfalls Anfang 2017 in Kraft treten. Bis dahin können Solvency-II-Versicherer die Vordrucke des alten Rundschreibens zur Erstellung ihrer Sicherungsvermögensverzeichnisse nutzen.