Geld verloren haben die Anleger schon genug. Nun aber geht es wohl noch weiter, denn bei einer ganzen Anzahl von Fällen werden die Geschädigten von den zuständigen Finanzbehörden in Bezug auf Nachveranlagungen angeschrieben bzw. in Einzelfällen auch zu Anhörungen über beabsichtigte Nachveranlagungen geladen. Die Begründung der Finanzämter ist die Tatsache, dass jener Jens Blaume offensichtlich nicht beziehungsweise nur unvollständig oder jedenfalls nicht mit Erfüllungswirkung für seine Anleger entsprechende Kapitalertragssteuerbeiträge abgeführt hatte. Zwar waren ganz erhebliche Kapitalertragsteuerbeträge an das damalig zuständige Finanzamt geleistet, jedoch wurden hier die entsprechende Zuordnung nicht einzeln und deswegen auch anlegerbezogen schuldbefreiend angegeben worden. Hätte Blaume seinen Zahlunge an die Finanzämter eine Anlegerliste beigefügt, für wen er diese Steuer dann im Einzelnen abgeführt hatte, wäre diese Situation so nicht entstanden. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind von Seiten der Finanzämter, muss dann immer bei der Prüfung jedes Einzelfalles festgestellt werden. Betroffene Anleger sollten dann sicherlich dazu mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt sprechen und sich entsprechenden rechtlichen Rat einholen.