Auch Michael Turgut liest unseren Internetblog, zumindest seine Rechtanwälte, die uns nun interessante Sachverhalte mitgeteilt haben, über die wir natürlich dann genauso berichten. Wie zum Beispiel über Veröffentlichungen in der regionalen Hofer Zeitung „Frankenpost“. In der Mitteilung geht es um eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft in Hof zu einem Verfahren, in dem man Michael Turgut „Verdacht der Betruges“ vorgeworfen hatte. Es ging hierbei um das Aktenzeichen 16 Js 377/12. Das Schreiben dazu liegt der Redaktion in Kopie vor. Das Verfahren wurde übrgens nach § 170 Absatz 2 eingestellt. Sauberer geht nicht von der staatsanwaltschaftlichen Verfügung her.
In einem weiteren Verfahren wurden dann offenbar überhaupt erst keine Ermittlungen eingeleitet. Zumindest geht dies dauch aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft München I hervor, das uns ebenfalls in Kopie in der Redaktion vorliegt. Es geht um den Capital Advisor Fund und den Verdacht des Kapitalanlagebetruges, der Untreue usw. Dieses Verfahren wurde gemäß dem uns in der Redaktion vorliegenden Schreiben erst gar nicht weiterverfolgt nach einer ersten Prüfung durch die Staatsanwaltschaft München I. Auch hier muss man dann so manche Veröffentlichung über Verfahren gegen Michael Turgut im Nachhinein anders sehen, deshalb heißt es ja auch immer „es gilt die Unschuldsvermutung“ – nur den Spruch beherzigt in Deutschland keiner, sobald die Nachricht dazu irgendwo zu lesen ist, wird das sofort als Tatsache unterstellt.
Auch wir handeln dort oft nicht anders, sind aber dann immer gerne bereit, wenn wir solche Zuarbeiten bekommen, unsere Meinung anzupassen bzw. zu revedieren. Das wollen wir dann hier auch mit diesem Artikel tun.