Start Allgemein MG Grundbesitz – Eberhard Mangler in der Haftung für entstandene Schäden?

MG Grundbesitz – Eberhard Mangler in der Haftung für entstandene Schäden?

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Diese Frage wird derzeit im Internet in verschiedenen Stellungnahmen von Anwälten gestellt. Es geht um Anleger, die sich sich bei der MG Grundbesitz GmbH aus Dobel im Schwarzwald ab 25.000 Euro an einer Schnäppcheneinkaufstour der Firma für Immobilien in Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern beteiligen konnten und dafür Darlehenszinsen von 5 und 6 Prozent erhalten sollten. Diese Angebot erfuhr aber ein jähes Ende durch die BaFin, denn diese sah das Angebot der Mangler-Gruppe als Einlagegeschäft und forderte vom Unternehmen die Rückabwickelung des Geschäftes.

Das war im Mai diesen Jahres, wie man heute noch den BaFin-Veröffentlichungen entnehmen kann. Die MG Grundbesitz GmbH besitzt nach unseren Informationen um die 100 Mietshäuser. Da müssen ja nun einige verwertet werden, um der Forderung der BaFin nachkommen zu können. Nun bieten sogenannte Anlegerschutzanwälte wohl einen Ausweg an. Wer nicht auf einen Verkauf warten will, kann auch Inhaber Eberhard Mangler persönlich in Regress nehmen.

Nun, ob das nur reiner Mandantenfang ist oder tatsächlich durchsetzbar ist, werden wir erst in einigen Jahren wissen, wenn der Prozess in letzter Instanz entschieden ist. Der Anwalt hat bis dahin sicherlich sein Geld verdient, wetten?

Update: 8. April 2016

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der MG Grundbesitz GmbH, Dobel, mit Bescheid vom 5. Mai 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der eangenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die MG Grundbesitz GmbH schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betrieb die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die MG Grundbesitz GmbH ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisiert (14. Oktober 2015):

Mit Beschluss vom 26. August 2015 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft statt einer Rückzahlung des Darlehenskapitals auch durch Bestellung einer den Einlagengeschäftstatbestand ausschließenden Einzelgrundschuld für diejenigen Darlehensgeber abwickeln kann, die die Bestellung der Sicherheit statt der Rückzahlung gewünscht haben.

Aktualisiert (6. April 2016):

Die BaFin geht aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen davon aus, dass die MG Grundbesitz GmbH ihrer Verpflichtung in der oben beschriebenen Weise vollständig nachgekommen ist.

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