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Pressemitteilung

Auf Antrag der Faktum Finance GmbH, Offenbach, hat am 28.07.2015 das Amtsgericht Offenbach ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Frankfurt, aus der renommierten Insolvenzverwalterkanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte bestellt.

Die Beantragung eines Insolvenzverfahrens machte sich erforderlich, da nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Vertrieb einzelner von der Gesellschaft herausgegebener Anlagen die erforderliche Genehmigung fehlte. Um vor diesem Hintergrund eine Rückabwicklung der von der Gesellschaft geschlossenen Anlageverträge unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters zu ermöglichen, hat sich die Gesellschaft zur Stellung eines Insolvenzantrages entschlossen.

Ziel der Gesellschaft ist es, im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die von der Gesellschaft geschlossenen Verträge abzuwickeln und auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Das Unternehmen soll dabei durch einen Insolvenzplan nachhaltig saniert und sodann weiter erfolgreich fortgeführt werden, sodass der bewährte und seit Jahren etablierte Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Gleichzeitig sollen die Werte des Unternehmens, die den Anlegern als Sicherheit dienen, erhalten und so weit als möglich realisiert werden, um die Forderungen der Anleger erfüllen zu können. Das Unternehmen kann dabei auf Unterstützung aus dem Gesellschafterkreis und die langjährigen Partner setzen. Herr Rechtsanwalt Scheffler wird hierbei als (vorläufiger) Insolvenzverwalter die Belange der Gläubiger sichern.

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