Es war uns seit der Bestellung von Christian Graf Brockdorff als vorläufigem Insolvenzverwalter alles so ein wenig unverständlich, dass der von der BaFin bestellte Abwickler und der Insolvenzverwalter aus ein und der gleichen Kanzlei kamen. Da stellte sich auch bei uns die Frage nach der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters in dieser Kosntellation. Eine dahingehende Frage an das zuständige Berliner Gericht wurde uns nicht konkret beantwortet. Wir wussten auch, dass es einen Berliner Rechtsanwalt gibt, der genau das vor Gericht zu einem Thema machen wollte und scheinbar auch mit Erfolg gemacht hat. Tatsache ist, dass die Bestellung von Christian Graf Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter vom Landgericht Berlin aufgehoben wurde. Die Entscheidung ist so in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Es ist die 2. überraschende Nachricht in den letzten 2 Tagen nach der Insolvenzanmeldung der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft aus Köln. Eine Insolvenz, die zu diesem Zeitpunkt kaum jemand wirklich versteht bzw. nachvollziehen kann. Die Beendigung des Insolvenzmandats ist natürlich für Graf Brockdorff auch eine berufliche Niederlage. Dass man davon noch nichts auf der Internetseite lesen kann, ist daher für uns nicht sonderlich verwunderlich. Das Gericht sieht hier wohl keine Unabhängigkeit mehr vom Grafen Brockdorff als Insolvenzverwalter. Wir bemühen uns um eine Stellungnahme der Kanzlei von Graf Brockdorff und wie er den Beschluss in der Sache sieht. Es scheint nach Wochen des Stillstandes wieder spannend zu werden.