n dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sinus Invest AG,Bartholomäusstr. 26D, 90489 Nürnberg, ergeht folgender B e s c h l u s s:
Der Beschluss des AG – Insolvenzgerichts – Nürnberg vom 02.06.2014 wird in Ziff. 4
dahingehend ergänzt, als die Gläubigerversammlung weiterhin zu be-schließen hat über
folgende Anträge:
1.
Hinterlegungsstelle gem. § 149 InsO bleibt die UniCredit Bank AG, BLZ
76020070, Konto-Nr. 236 279 14.
Für die Verwahrung des Erlöses aus dem Verkauf der Edelmetalle wird als se-parate
Hinterlegungsstelle das Anderkonto mit der Konto-Nr. 237 353 34 bei der UniCredit
Bank AG eingerichtet bzw. beibehalten.
2.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO ermächtigt,
Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert nach seinem Ermessen anhängig zu machen
oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen bzw. zur Vermeidung
solcher Rechtsstreite Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen.
Nürnberg, den 15.08.2014
Geschäftszeichen: 811 IN 329/14
Amtsgericht Nürnberg
– Insolvenzgericht –