Sehr geehrter Herr Bremer,
auf Ihre Anfrage hin teile ich mit, dass der Kollege Rechtsanwalt Ellerbrock (BEMK Markdorf) unlängst vor dem LG Kempten für einen Beklagten Vermittler bzw. Berater im Zusammenhang mit der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay II KG, der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay III KG und der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG gewonnen hat.
Auch ein weiteres Verfahren wurde gewonnen, aber das vorliegende ist vielleicht besonders anschaulich. Der Kläger verlangte insgesamt ca. 145.000,00 Euro Schadenersatz aus seinen drei Beteiligungen. Die Klage wurde abgewiesen, weil eine Pflichtverletzung nicht zur Überzeugung nachgewiesen werden konnte. Es ging unter anderem und die angeblich falsche Darstellung des Investitionsmodells, die Kenntnisnahme von den Prospekten (wie bestätigt), um die ausführlich Darstellung der Risiken in den Prospekten, um die angeblich unterbliebene Plausibilitätsprüfung. Natürlich handelt es sich um eine Entscheidung, die auf die Umstände des Einzelfalls gestützt ist, aber zum Teil auch die Prospekte betrifft. Ich füge die Entscheidung anonymisiert bei, so dass man sich selbst ein Bild machen kann.
Für Rückfragen steht der Kollege Ellerbrock bestimmt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
Rechtsanwalt
Fachanwalt f. Handels- u. Gesellschaftsrecht