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Ordnungsgeld

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Herr B. aus O. hatte sein Zeitschriftenabonnement eigentlich gekündigt und erhielt ein Schreiben aus dem Hause Axel Springer, in dem er um einen Rückruf gebeten wurde, um noch offene Fragen zu Beendigung seines Abos zu klären, doch im Verlauf des Gesprächs wurde die Werbetrommel für die Fortsetzung des Abonnements gerührt. Auch Frau M. aus Hamburg meldete sich im Auftrag eines Ex-Kunden wegen Abwicklungsfragen beim Verlagshaus; tatsächlich wollte man ihr aber ein neues Abonnement für die „Bild am Sonntag” verkaufen. Und Herrn K. aus D. wurde bei seinem Rückruf die Fortsetzung seines gekündigten Abos mit angeblich besseren Bezugsbedingungen angeboten.

Verstoß gegen Gerichtsurteil

Diese drei Fälle sind beispielhaft für die Vertriebspraktiken der Axel Springer AG. Schon im Februar 2012 hatte das Landgericht Berlin dem Unternehmen untersagt, seine Kunden unter einem Vorwand anzuschreiben und einen Rückruf zu erbitten, in dessen Verlauf ihnen die Fortsetzung ihrer Zeitschriftenabonnements nahegelegt wurde (Anerkenntnis-Urteil v. 17. Februar 2012, Az. 16 O 558/11). Doch offenbar kümmert diese rechtskräftige Entscheidung den Verlag wenig.

Ordnungsgeld fällig

Wir haben Axel Springer mit den Vorwürfen konfrontiert. Das Unternehmen behauptete, es sei in den Telefongesprächen ja auch um die Abwicklung der Kündigung – angeblich die „Abstimmung des Schlussdatums“ – gegangen. Da das nach den Angaben unserer Zeugen nicht stimmte, stellten wir beim Landgericht Berlin den Antrag, gegen die Axel Springer AG ein „empfindliches Ordnungsgeld“ festzusetzen.

Nun bescheinigten die Berliner Richter dem Verlag „fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unter­lassungs­verpflichtung“ und „vorsätzliches, mindestens aber grob fahrlässiges“ Verhalten. Wegen des „erheblichen wirtschaftlichen Interesses“ an der verbotenen Werbestrategie sei ein hohes Ordnungsgeld angemessen. Es müsse eine abschreckende Wirkung haben, damit die Axel Springer AG nicht ermutigt werde, erneut dem Urteil des Landgerichts Berlin zuwider zu handeln. 100.000 Euro sollte den Verlag der Verstoß gegen das Gerichtsurteil kosten. Auf die Beschwerde von Axel Springer hatte die nächste Instanz, das Kammergericht, Mitleid und reduzierte die „Strafe“ auf 60.000 Euro (5 W 313/13 v. 10. Januar 2014). Die Summe kommt dem Berliner Haushalt zu Gute.

So richtig darüber freuen darf der Verlag sich eigentlich nicht, denn die Richter fanden deutliche Worte: „Das Verschulden … ist massiv. Ihr (Axel Springer AG, Anm. d. Red.) Verhalten ist von einem außerordentlich hohen Maß an Uneinsichtigkeit geprägt. Ihr Bestreben war in der Vergangenheit nicht auf eine Beachtung des Verbots ausgerichtet, sondern darauf, die … Irreführung  … aufrechtzuerhalten.“ Die Richter reduzierten die „Strafe“ nur deswegen, weil es sich um „Erstverstöße“ gehandelt habe.

Übliche Praxis in Verlagen

Die Axel Springer AG steht mit dieser Vertriebsmasche übrigens nicht alleine da. Auch den Bauer Verlag haben wir bereits verklagt und vor Gericht gewonnen (siehe „Bei Rückruf: Abo”).

Quelle:VBZ Hamburg

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