Start Allgemein Kommt die §32 KWG-Pflicht jetzt auch für Vermittler geschlossener Fonds?

Kommt die §32 KWG-Pflicht jetzt auch für Vermittler geschlossener Fonds?

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…mit einer registrierten Kapitalverwaltungsstelle? Wenn dem so wäre, dann würde das den Markt nochmals ordentlich „durcheinander wirbeln“. Das würde dann bedeuten, dass der jetzige § 33f der Gewerbeordnung nicht mehr für eine Zulassung ausreichend sein würde.

Nun, dass einiges bei dem Thema „Verbraucherschutz“ im Umbruch ist, das dürfte zukünftig immer mehr Initiatoren auf dem grauen Kapitalmarkt bewusst werden. Das dürfte nicht zuletzt der Berufung von Gerd Billen zum beamteten Staatssekretär im Justizministerium geschuldet sein. Billen war vor seiner „Ruhestands- und Pensionssicherungsberufung“ im Justizministerium Vorsitzender aller VBZ’s in Deutschland.

Billen gilt eher als Freund der Banken und Versicherungen, als des grauen Kapitalmarktes. Billen hat nur derzeit ein Problem in seinem Ministerium: er muss es erst mal neu ordnen. Billen hat auch keine Behördenerfahrung und keinen Stallgeruch in der Politik. Er war und ist das „Feigenblatt der SPD“ zum Thema „Kompetenz in Verbraucherfragen“. Insider gehen davon aus, dass Billen erst mal bis zu einem Jahr benötigen wird, um selber den Laden so in den „Griff zu bekommen“, wie er das braucht, um etwas bewirken zu können. Dass Billen etwas bewirken will, ist unbestreitbar; dass er etwas bewirken kann, muss er noch beweisen.

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