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Infinus-viele Versprechungen von Anlegerschutzanwälten laufen damit ins Leere

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Einen interessanten und zusammenfassenden Artikel mit guten Tipps haben wir von einem User zugemailt bekommen. Lesenswert.

Einen Monat nach der Razzia bei der Dresdner Infinus-Gruppe herrscht noch immer große Unsicherheit bei den Anlegern. Sie fragen, was sie tun können und wie der aktuelle Stand ist. „Freie Presse“ gibt einen Überblick.

Welche Anlagen der Infinus-Gesellschaft sind betroffen?

Von der Future Business KGaA und der Prosavus AG wurden unternehmerische Beteiligungen in Form von Orderschuldverschreibungen, Genussrechtsbeteiligungen und Nachrangdarlehen ausgegeben, die über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut vertrieben wurden, teilt der Chemnitzer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Olaf Dietz mit. Die Infinus verfügt über eine Erlaubnis und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.

Worauf sollte ich achten, wenn ich vermute, von der Infinus-Schieflage betroffen zu sein?

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen sollten Sie prüfen, mit welchen Firmen der Infinus-Gruppe Verträge abgeschlossen wurden, wer die Geldanlage vermittelt hat, ob vor Vertragsschluss durch den Verkäufer auf mögliche Verlust-Risiken hingewiesen wurde, und ob Sie gegebenenfalls über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Dabei muss jedoch genau auf die Klauseln geachtet werden. Derartige Geldanlage-Risiken können im Vertrag wirksam ausgeschlossen sein. Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Mai 2013 zu Klauseln, die viele Versicherungen bis dahin verwendeten, zugunsten der Kunden geurteilt.

Wer ist der Insolvenzverwalter ?

Für die Future Business KGaA wurde Rechtsanwalt Bruno Kübler zum Insolvenzverwalter bestellt (Kontaktanschrift: Vorläufiger Insolvenzverwalter der Future Business KGaA, Lene-Glatzer-Str. 23, 01309 Dresden; E-Mail: info@fubus.de). Für die Prosavus AG ist Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Wie kann ich mich als Betroffener verhalten?

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden, soll den durch Rechtsanwälte vertretenen Anlegern ab dem 1. Quartal 2014 Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte gewährt werden.

Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet?

Nach Information des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bruno Kübler wird das voraussichtlich Anfang Februar 2014 der Fall sein. Danach müssen die Anleger die ihnen zustehenden Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dieser prüft, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht. Wenn feststeht, wie viel Vermögen („Masse“) noch im Unternehmen vorhanden ist, wird nach Befriedigung der besicherten Gläubiger und nach Abzug der Kosten des Verfahrens das dann verbleibende Restvermögen an die Gläubiger verteilt.

Brauche ich einen Anwalt?

Für Anleger ohne fundierten juristischen Beistand dürfte es kaum möglich sein, Forderungen durchzusetzen. Dies beginnt bereits mit der Anmeldung der den Anlegern zustehenden Forderungen im Insolvenzverfahren.

Welche Chancen habe ich, meine Ansprüche durchzusetzen?

Tatsächlich handelt es sich bei den Beteiligungen um keine mündelsicheren Kapitalanlagen, sondern um unternehmerische Beteiligungen mit dem Risiko des Totalverlustes des Kapitals. Diese Anlagen sind nur für Anleger geeignet, die bereit sind, ihr Kapital spekulativ zu investieren und die gegebenenfalls einen vollständigen Kapitalverlust verkraften können und wollen. Inwieweit Schadensersatzansprüche gegen Infinus bestehen, kann derzeit nicht seriös eingeschätzt werden. Einen Anspruch auf Aufnahme als echte Insolvenzgläubiger haben Anleger laut den Rechtsanwälten Dietz und Thomas Leibner nur, wenn sie einen Schadensersatzanspruch, beispielsweise aufgrund eines Kapitalanlagebetrugs oder aufgrund fehlerhafter Anlageberatung, nachweisen können. Haben Anleger Zinszahlungen von den Unternehmen erhalten, obwohl tatsächliche bilanzielle Gewinne nicht vorlagen, könnte es sich um die Auszahlung von Scheingewinnen handeln, die der Insolvenzverwalter anfechten kann. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit von Forderungen werde nach Meinung von Anwälten auch maßgeblich davon abhängen, in welchem Umfang Haftpflichtversicherungen bestanden und wie hoch die Deckungssummen vereinbart wurden

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