Start Allgemein Debi Select: Entscheidung pro Berater von Daniel Blazek

Debi Select: Entscheidung pro Berater von Daniel Blazek

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das LG Nürnberg-Fürth hat kürzlich u.a. entschieden, dass ggf. die
verantwortlich handelnden Personen bei Debi Select – oder, wie wir bereits
früher ausführten, eher hinter Debi Select – gegenüber dem Gesellschaftsvermögen
dafür haften, dass Anlegergelder nicht wie prospektiert verwendet wurden, nicht
jedoch der Anlageberater und die geschäftsführende Gesellschaft (die Beklagten
des dortigen Rechtsstreits).
Wir halten dies für eine wichtige Entscheidung, da die nicht prospektgemäß erscheinende Verwendung der Gelder für viele geschädigte Anleger eine ganz entscheidende Motivation darstellt. Oft wird diese Motivation zur Empfehlung eines Vorgehens gegen den Berater genutzt, was  in diesem Fall (neben anderen, eher standardisierten Argumenten) nicht zum Ziel führte.

Wir meinen, diese Entscheidung ist für den gesamten Komplex Debi Select interessant, zumal das Gericht zusätzlich davon ausging, dass anhand des Prospekts der Debi Select classic GbR eine Aufklärung über das Haftungsrisiko hinreichend möglich war.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Daniel Blazek
Rechtsanwalt

BEMT Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar
GbR

Standort Markdorf:
Ravensburger Str. 32a
88677
Markdorf
Telefon: 07544/93491-0
Telefax: 07544/93491-10

LG Nürnberg Debi Select keine Haftung der Beklagten für Mittelverwendung

1 Kommentar

  1. Auch wenn es sich nur um einen Einzelfall handelt, wird dieses Urteil den Mandantenfängern nicht gefallen, denn die suggerieren mit den hier als unbegründet herausgestellten Argumenten eine deutlich überhöhte Erfolgsaussicht.

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