Start Allgemein Künstliches Heroin für Suchtkranke

Künstliches Heroin für Suchtkranke

298

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken hat die Regelungen zur Abgabe von künstlichen Heroin zur Behandlung Suchtkranker gelockert. Das Opioid wird bereit seit auf Kosten Krankenkassen verschrieben.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein