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Debi Select Schreiben der Kanzlei BEMT aus Bielefeld

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Heute erreichte die Redaktion diebewertung.de ein Schreiben an die Anleger der Debi Select Fonds. Die Anleger die von der Kanzlei BEMT vertreten werden. Das Schreiben wollen wir Ihnen anbei zur Kenntnis geben.

BEMT Anlegeranschreiben Dezember 2012

BEMT Anlage 1 Beteiligungskaufvertrag Debi Select ENTWURF

3 Kommentare

  1. Ich stelle mir die Frage, ob sich die BEMT-Anwälte durch diese an sich ja durchaus lobenswerte Aktion nicht in erster Linie ein gutes Zubrot verdienen wollen. Wenn man darauf eingeht, verzichtet man auf 50% der Einlage, das AGIO und noch auf EUR 350,- zzgl. Steuer für BEMT.

    Bei einer Anlage von EUR 3000,- (der damalige Mindestanlagesumme) würde man nur etwa 31% ausgezahlt bekommen (relativ wenig mehr im Vergleich zum geschätzten Restwert von 10%), bei einer Anlage von 100000,- sieht es mit 44,6% Rückzahlung prozentual etwas besser, absolut sind das aber immer noch EUR 55400,-.

  2. Die Berechnungen mögen durchaus korrekt sein, aber vor dem Hintergrund das hier eigentlich nichts mehr zu erwarten war doch ein überraschendes Ergbenis.

    Allerdings muss man sich hier auch die Frage stellen warum hier ein Dritter die Anteile im großen Stil zu 50% ankaufen möchte wenn der eigentliche Wert nur 10% sind ? Ein Schelm wer hier böses denkt ! Oder vielleicht nur ein cleverer Gechäftemacher ?

    Darüber sollte man mal nachdenken…..

  3. Sehr geehrter anonymer Anleger,

    gedacht war eigentlich, dass die Anleger nicht auf 350,00 EUR Honorar verzichten, welche von der Auszahlung angezogen werden, sondern dass die Gegenseite die (geringe) Vergleichsgebühr anstelle der Anleger zahlt, zusätzlich, und die Anleger auf die Erstattung verzichten. Andernfalls müsste die Mandanten selbst die Vergleichsgebühr zahlen, was nach RVG viel teurer käme.

    Außerdem ist angedacht, dass Einlage plus Agio errechnet, Ausschüttungen abgezogen (zugleich auf Rückforderung verzichtet) und der hälftige Restverlust vom Drittkäufer als Kaufpreis ausgeglichen werden. Was 50 Prozent vom realen Restschaden bedeutet. Eventuell zwischenzeitlich gezogene Steuervorteile bleiben außer Betracht.

    Bitte beachten Sie, dass es sich nur um eine Option handelt. Wem das nicht zusagt (und wer lieber selbst etwaige Gebühren zahlen will), kann abwarten, sanieren oder gar klagen.

    Über allem schweben wirtschaftliche Risiken bzw. das Risiko, ob das Drittkaufangebot auch tatsächlich vollzogen wird.

    Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.

    Wir hoffen jedenfalls, dass unsere Bemühungen für die Anleger hinreichende Früchte tragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Blazek

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