Start Allgemein Debi Select: Was machen die Anwälte mit den Anlegeradressen?

Debi Select: Was machen die Anwälte mit den Anlegeradressen?

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Es klingt wie in einem schlechten Film, so muss sich so mancher Vermittler und so mancher Anleger denken, wenn er unseren Bericht gelesen hat. Besonders, wenn man überlegt, was so mancher Anwalt im Internet treibt.Kanzleien wie CLLB veröffentlichen dutzende von Beiträgen jeden Monat, sicherlich nicht nur um Menschen aufzuklären sondern aus unserer, sicherlich subbjeltiven Sicht, auch um Mandanten zu bekommen.
So mancher Vermittler sagt dazu auf dem Kongress „Mandantenfängerei“ ist eine weit verbreitete Unsitte die immer mehr umsich greift. Hier werden oft vermeintliche Erfolge veröffentlicht, die bei so manchem näheren Hinsehen, gar keine Erfolge sind. Hier wird auch mit den Themen „Angst und Hoffnung“ bei den Anlegern gespielt.

Letztens ist uns ein besonderer Artikel aufgefallen der Kanzlei CLLB. Hier wird das Thema „Prozesskostenhilfe“ explizit für, aus unserer Sicht, Werbezecke genutzt. CLLB wird das sicherlich anders sehen.Nun ja.

Selbst vor der Veröffentlichung von Berichten mit falschen Fakten „schreckt“ so manche Kanzlei nicht zurück. Da wird schnell mal eine Anlegerversammlung einfach so 300 km verlegt nach Esslingen in Baden Württmberg. Da gab es nur nie eine Versammlung der Debi Select Anleger, zumindest unseren Informationen nach.

http://cllb.de/blog/2012/05/cllb-erstreitet-weitere-urteile-gegen-debi-select-%E2%80%93-lg-landshut-verurteilt-debi-select-zur-gewahrung-von-akteneinsicht-an-anleger-%E2%80%93-anleger-erwirken-vor-dem-lg-landshut-beschluss-zur-e/

Das sollten sie mal abändern lassen Herr Rechtsanwalt Cocron. Solche handwerklichen Fehler sprechen nicht für eine Kanzlei. Dieser Bericht findet sich ja nicht nur einmal im Internet.

Nun fragen wir uns natürlich, wie ist insgesamt gewährleistet, das Anwälte nicht die Adressen missbräuchlich verwenden und sogar weitergeben, oder verkaufen? Gibt es hierzu eine entsprechende Erklärung der Kanzleien gegenüber RA Klumpe bzw Debi Select?

Wir werden dazu einmal den zuständigen bayrischen Datenschutzbeauftragten eine Anfrage übersenden.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Redaktion,

    mit Interesse haben wir Ihren Artikel zu Debi Select gelesen.

    Wir möchten klarstellen, dass es sich bei der Ortsangabe zur Gesellschafterversammlung um einen Schreibfehler handelt, der zwischenzeitlich korrigiert wurde. Im weiteren Text wird der richtig Ortsname „Essenbach“ wiedergegeben.

    Auf unserer Webseite sind Urteile dargestelt, die wir in Zusammenhang mit der Debi Select erstritten haben.

    Natürlich ist es auch ein Erfolg, wenn einem Anleger Prozesskostenhifle gewährt wird.

    Schließlich muss das Gericht vor Gewährung der Prozesskostenhilfe die Erfolgsaussichten eines Verfahrens prüfen.

    Vielen Anlegern unserer Kanzlei wurde die Beteiligung an den Debi Select Fonds als 100%ig sichere Altersvorsorge empfohlen.

    Der Wert einer Beteilgung an einem Debi Select Fonds ist zwischenzeitlich um 90% gesunken.

    Die Anleger haben bei Falschberatung Ansprüche auf Rückabwicklung Ihrer Beteiligung.

    Ein solcher Anspruch richtet sich gegen den Anlageberater.

    Da dies viele Anleger nicht wissen und von Seiten der Anwälte der Anlageberater diesbezüglich teilweise noch weiter verunsichert werden („es gibt keine Rückabwicklungsansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft“), ist es aus unserer Sicht wichtig, die interessierten Anleger fortlaufend zu informieren.

    Darüber hinaus ist auch der Informationsaustausch zwischen den Anlegern wichtig. Nur so konnten wir erkennen, dass Anlegern offenbar systematisch dazu geraten wurde, ihre Lebensversicherungen über eine Firma „Interconsult“ zu verkaufen und die sich daraus ergebenden Beträge zu 100% in die Debi Select zu investieren.

    Die Anleger haben in einer Vielzahl von Fällen, ihre sicheren Lebensversicherungen zu Gunsten eiener hoch spekulativen Beteiligung an einem Debi Select Fonds verkauft.

    Und dies war nicht die Idee der Anleger ! Sowohl für den Verkauf der Lebensversicherung, als auch für den Verkauf der Debi Select Anteile wurden Provisionen bezahlt. Ebenfalls nicht an die Anleger !

    In der Angelegenheit Debi Select gibt es daher noch eine Menge Aufklärungsarbeit zu erledigen. Schaden wird dies den Anlegern sicher nicht!

    Ihr Team von CLLB Rechtsanwälte

  2. Diese Anwälte sind wesentlich abgezockter als die meisten Finanzvermittler.

    Das fing mit den Abmahnanwälten an. Statt ehrlicher Arbeit nachzugehen,
    wurde lieber das internet durchforstet, ob Jemand z. B. ein geschütztes Foto (z. B. eines Kinderwagens) bei Ebay eingestellt hat, um diese Person gebührenpflichtig abzumahnen.

    Dann wurden Kooperationen mit wiederum krummen Unternehmen (z.B. Klingelton/- oder Downloadanbieter) geschlossen , um im großen Stil gegen die geprellten Kunden vorzugehen. Damit hat fast jeder Internetuser zu tun gehabt.

    Jetzt versucht man die Vermittler für eine Angelegenheit, die noch gar nicht entschieden ist und auch nicht in deren Verantwortung lag/liegt, in Haftung zu nehmen. Diese krummen Anwälte legen Ihren Mandanten den Sachverhalt, der anschließend behauptet werden soll, genau vor.
    Der Kunde wird quasi zur Lüge überredet.

    Im Fall Debi hatte die gesamte Branche keine Zweifel, dass dieses Unternehmen seriös arbeitet und das Factoring funktioniert.
    Noch steht die Höhe der vorhandenen Anlegergelder noch gar nicht fest.
    Niemandem ist bisher ein Schaden entstanden.

    Der Berater ist das letzte Glied in der Kette!

    Diese Anwälte sind krummer, als die meisten ihrer meist kleinkriminellen Mandanten. Hier zählt nur das Mandat – dann ist die Kohle quasi im Sack.

    Ich würde lieber Taxi fahren, als auf vorgenannte Weise mein Geld verdienen

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