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BGH Urteil zum Internetkauf
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BGH Urteil zum Internetkauf

Veru handay gekauft, aber ein Plagiat für 780 Euro bekommen. Dann verlangte er Schadensersatz. Die ersten Instanzen gaben der Verkäuferin recht, heute nun hat der BGH zu diesem Thema ein interessantes Urteil gefällt.Man kann von einem bieterfreundlichen Urteil sprechen, denn wer Fälschungen verkauft muss zukünftig damit rechnen für den Originalpreis in Anspruch genommen zu werden,wenn es sich dann beim ersteigerten Produkt um ein Plagiat handelt. Das dürfte nun zu vielen „Herausnahmen von Produktangebiten“ bei ebay führen. Warten wir das mal ab.

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