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Verbraucherzentrale zum Thema Anlegerschutzgesetz

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In Hochglanzprospekten, Fernsehspots oder auf Massenveranstaltungen werben Anbieter des unregulierten Finanzmarktes, dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, für ihre riskanten Finanzprodukte. Die anstehende Novellierung des Anlegerschutzgesetzes soll diesen Missstand beseitigen – eine umfassende, verbraucherorientierte Regulierung dieses Marktes bewirkt sie jedoch nicht.

Das aktuell im Finanzausschuss des Bundestages diskutierte Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts soll dem Wildwuchs auf dem Markt der Finanzdienstleistungen ein Ende setzen und für mehr Klarheit und Sicherheit bei Verbrauchern sorgen. Eine auf der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg basierende Analyse jedoch zeigt, dass der Gesetzesentwurf in vielen Punkten der Realität hinterherhinkt und wesentliche Teile des „Grauen Kapitalmarkts“ weiterhin unreguliert bleiben.

„Der Gesetzgeber hat offensichtlich ein falsches Verständnis davon, wie es auf diesem Markt zugeht“, kritisiert Niels Nauhauser, Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Viele der Regelungen gehen daher am Kern des Problems vorbei.“ Denn der Graue Kapitalmarkt ist nicht durch Verkaufsgespräche sondern durch Direktvertrieb und Massenveranstaltungen gekennzeichnet. Zwar wären nach dem neuen Gesetz beispielsweise Sachkundenachweise für die (meisten) Vermittler künftig Pflicht. Doch so lange die eigenen Gewinne und Provisionen im Vordergrund der Vermittlung stehen, wird auch eine solche Regelung nichts an der schlechten Beratungsqualität und der Verschleierung der tatsächlichen Anlagerisiken ändern.

Ebenso werden die künftig eingeschränkt erforderlichen Dokumentations- und Beratungspflichten das bestehende Problem nicht lösen: Die Werbung mit das tatsächliche Risiko verschleiernden Aussagen wird nicht verhindert, solange viele der in diesem Markt vertriebenen Produkte und deren Bewerbung nicht der strengen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. „Die mit der Novelle angestrebte Aufsicht durch die Gewerbeämter wird hier zu keiner Verbesserung führen!“, so Nauhauser weiter.

Um den „Grauen Kapitalmarkt“ und damit die Risiken und potentiellen Schäden für Anleger zu verhindern, sind klare Vorschriften ohne Ausnahmen erforderlich: Es bedarf dringend klarer Regeln für die Werbung und den Verkauf der Produkte im Rahmen von Masseninformationsveranstaltungen. Zudem ist der gesamte Graue Kapitalmarkt der einheitlichen Auf-sicht durch die BaFin zu unterstellen.
Nur dann werden der angestrebte Sachkundenachweis, vereinheitlichte und umfassende Informations-, Dokumentations- und Beratungspflicht sowie ein generelles Provisionsverbot tatsächlich beim Vertrieb von Grauen Kapitalmarktprodukten greifen.

Grauerkapitalmarkt
Quelle:VBZ BW

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