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Informationen zum Einlagensicherungsfonds

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Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland.

Dieser Schutz umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. Über die konkrete Sicherungsgrenze Ihrer Bank können Sie sich im Menupunkt „Sicherungsgrenze abfragen“ erkundigen.

Quelle:bdb

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