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Kirche: Gutes Urteil

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Für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen gilt kein grundsätzliches Verbot von gewerkschaftlich organisierten Streiks. Das Landesarbeitsgericht in Hamm wies am Donnerstag in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld zurück.

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