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LV-Ankauf! Was tun, wenn von der BaFin Post kommt und zur Rückabwicklung auffordert?

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Nun, das tun, was die BaFin verlangt, daran führt natürlich kein Weg vorbei. Aber die Frage, ob es eine Alternative geben kann, muss man sich doch stellen, oder?

Natürlich wird jede Gesellschaft den Rechtsweg beschreiten, aber sicherlich mit eher wenig Aussichten auf Erfolg, dazu sind die Gerichte zur BaFin freundlich in ihren Entscheidungen.

Was passiert ist doch klar, die Anleger verlieren ihr Geld, denn keine der Gesellschaften wird das Geld noch haben, welches sie angekauft hat. Warum auch, jede Gesellschaft wollte ja auch Ihren Teil des Kaufvertrages erfüllen, ist somit für sich davon ausgegangen, richtig zu handeln.

Gibt es Alternativen?

Natürlich gibt es die. Aber zu glauben, dass die BaFin da dann auch einfach so mitmacht, ist eher „blauäugig“ gedacht. Das Einfachste wäre natürlich, das Ganze in ein BaFin-genehmigungspfichtiges Produkt mit einer Prospektierung nach IDW S4 umzuwandeln und die Anleger zu bewegen, das alte Geld zurück zu nehmen und das so zurückerhaltene Geld, sofort in das neue Produkt zu investieren.

So einfach wird euch die BaFin das nicht machen! Die BaFin wird auf Rückabwicklung bestehen – definitiv!

Eine weitere Alternative ist, ab sofort die Verträge nicht mehr aufzukaufen und die Verträge an eine Factoringgesellschaft zu vermitteln. Diese kauft den Vertrag ganz legal an und zahlt dem Kunden das Geld aus. Der Kunde wiederum investiert dann in ein nach IDW S4 prospektiertes und BaFin-genehmigtes Produkt.

Nur mal ehrlich liebe BaFin, so wird es kommen. Eure Versicherungslobby hat dadurch nichts gewonnen, aber das Geld der Kunden wird dann in Blindpools investiert.

Prima Lösung! Habt ihr wieder mal super hinbekommen! Vielleicht auch noch in einen Genussschein?

Manchmal, bei allem Respekt, muss man sich die Frage stellen, wie „unprofessionell“ sind die denn eigentlich? Die Sicherheit beim Kaufvertrag ist doch viel höher, als bei einem Blindpool, oder sehe ich das falsch?

4 Kommentare

  1. Die LV Ankaufsgesellschaften wird es bis zum Ende des Jahres nahezu alle nicht mehr geben. Auch eine Gesellschaft aus den neuen Bundesländern hat es getroffen. Die haben auch Post von der Bundebank bekommen, dies nur aufgrund eines veröffentlichten Flyers. Die haben nichtmal Geschäft gemacht bzw. Vertragsunterlagen zum Ankauf. Das ist schon bermerkenswert was dort gerade passiert bei der BaFin und Bundesbank.

  2. Die Bundesbank hat doch Recht. Ich mache seit Jahren ordentliche Prospekte die viel Geld und Arbeit kosten. Jetzt entdeckt einer eine Gesetzeslücke und schon stürzen sich 50 andere darauf. Über 100 Gesellschaften gibt es schon und jeden Tag gibt es mehr. Keiner reguliert das, was denken Sie wieviel Geld von Anlegern dort kaputt gemacht wird. Das muss die gesamte Branche nachher ausbaden.Macht die ganzen Gesellschaften zu, das ist nur Abzocke der Kunden.Ich bin auf mehreren Veranstaltungen einer Frankfurter Gesellschaft gewesen. Wenn ich die Autos sehe mit denen die Vorfahren……………………………..

  3. Heute bin ich erstmalig auf Ihre interessante Seite gestoßen. Möchte auch einen kurzen Kommentar abgeben.

    Ich habe auch ein zweifelhaftes Modell angeboten bekommen. Hier wird über eine ausländische Gesellschaft der Vertrag angekauft und dann der Vertrag vorfinanziert und das Geld an eine Deutsche LV-Aufkaufgesellschaft überwiesen, so habe ich das vorgestellt bekommen. Das Versprechen der Verdoppelung hält die Deutsche Gesellschaft mir gegenüber ein. Das kam mir sehr unverständlich vor. Warum dann erst über eine ausländische Gesellschaft?

    Meine Nachfrage beim Verbrauchertelefon der BaFin ergab, das es sich hier um ein sogenanntes Einlagegeschäft handelt (was immer dies auch ist?). Die BaFin wird das nun überprüfen.

    Meine Frage ist nun, was sollen solche Angebote von Initiatoren die nicht einmal die Gesetze und Bestimmungen kennen? Die haben auf dem Markt nichts zu suchen.

  4. Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 168096: Bekannt gemacht am: 27.01.2010 12:00 Uhr

    In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

    Veränderungen

    26.01.2010

    K1 Fund Distribution GmbH, Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau, Trifthofstr. 58a, 82362 Weilheim.Die Gesellschafterversammlung vom 18.1.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Sofortrente GmbH. Neuer Sitz: Eberfing, Landkreis Weilheim-Schongau. Geschäftsanschrift: Schusteranger 2, 82390 Eberfing. Neuer Unternehmensgegenstand: Finanzdienstleistungen gegenüber institutionellen Kunden, soweit hierzu weder eine Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung noch nach § 32 Kreditwesengesetz erforderlich ist, sowie Unternehmens- und Vermögensberatung und Ankauf von Lebensversicherungen.

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