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Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Gina H.

padrefilar (CC0), Pixabay

Im Strafprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag, dem 29. Oktober 2026, vor dem Landgericht Rostock eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Angeklagte Gina H. beantragt. Darüber hinaus fordert die Anklagebehörde die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ein Urteil liegt bislang nicht vor.

Der Fall beschäftigt seit längerer Zeit die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die 30-jährige Angeklagte für den gewaltsamen Tod des Jungen verantwortlich ist.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Gina H. die Tat begangen hat. Die Angeklagte bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe.

Staatsanwaltschaft stützt sich auf Indizien

In seinem Schlussvortrag erklärte Oberstaatsanwalt Harald Nowack, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislage nach Abschluss der Beweisaufnahme für ausreichend halte, um die Angeklagte wegen Mordes zu verurteilen.

Nach Darstellung der Anklagebehörde ergibt sich aus mehreren Indizien ein Gesamtbild, das für eine Täterschaft von Gina H. spreche.

Dabei verwies der Staatsanwalt unter anderem auf Fahrbewegungen der Angeklagten, die zeitweise deaktivierte Verbindung ihres Mobiltelefons, eine Autoreinigung sowie auf im Verfahren behandelte Fuß- und Faserspuren.

Auch die Umstände, unter denen der Leichnam des Jungen gefunden wurde, waren Gegenstand des Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft bewertet diese Umstände in ihrer Gesamtheit als belastend.

Ob die Indizien tatsächlich ausreichen, um die Täterschaft zweifelsfrei nachzuweisen, muss das Gericht entscheiden.

Anklage fordert Feststellung der besonderen Schwere der Schuld

Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe beantragte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Diese Feststellung kann bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit einer späteren Haftentlassung erheblich beeinflussen.

Nach deutschem Strafrecht kommt eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung grundsätzlich frühestens nach 15 Jahren in Betracht. Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor, ist eine Entlassung zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

Ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, entscheidet ausschließlich das Gericht.

Nebenklage hält Angeklagte ebenfalls für verantwortlich

Auch die anwaltliche Vertreterin der Mutter des getöteten Jungen äußerte sich im Rahmen ihres Schlussvortrags zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme.

Nach ihrer Darstellung ist die Mutter davon überzeugt, dass die Angeklagte für den Tod ihres Sohnes verantwortlich ist.

Diese Überzeugung ist die Position der Nebenklage. Sie ersetzt weder die gerichtliche Beweiswürdigung noch einen Schuldspruch.

Gerichtliche Entscheidung steht noch aus

Die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gehören zur abschließenden Phase des Strafverfahrens.

Das Gericht ist an die Anträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden. Es muss die erhobenen Beweise eigenständig würdigen und entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung vorliegen.

Dabei gilt die Unschuldsvermutung. Gina H. darf bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nicht als überführte Täterin dargestellt werden.

Fazit: Die Staatsanwaltschaft hält Gina H. nach der Beweisaufnahme für schuldig und fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Ob die Anklage bewiesen ist, bleibt der Entscheidung des Landgerichts Rostock vorbehalten.

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