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Insolvenzverfahren der MAFO Systemtechnik AG wird nach bestätigtem Insolvenzplan aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAFO Systemtechnik AG wird zum 31. Oktober 2026 aufgehoben. Grundlage ist die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans. Das Amtsgericht Traunstein veröffentlichte den entsprechenden Beschluss am 28. Oktober 2026.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 25/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Industriestraße 1 in 83317 Teisendorf und ist beim Amtsgericht Traunstein unter HRB 18045 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird sie durch den Vorstand Markus Grob.

Gießerei und Metallverarbeitung

Der Unternehmensgegenstand der MAFO Systemtechnik AG umfasst den Betrieb einer Gießerei und die Metallverarbeitung. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere der Formen- und Werkzeugbau, der Maschinen- und Sondermaschinenbau sowie der Handel mit entsprechenden oder vergleichbaren Waren.

Planerfüllung wird weiterhin überwacht

Mit der Aufhebung endet das gerichtliche Insolvenzverfahren in seiner bisherigen Form. Sie bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Verpflichtungen bereits vollständig erfüllt sind. Maßgeblich sind nun die im rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan festgelegten Regelungen.

Das Amtsgericht hat angeordnet, die Erfüllung des Insolvenzplans gemäß § 260 Absatz 2 der Insolvenzordnung weiterhin zu überwachen. Das Amt des bisherigen Insolvenzverwalters besteht deshalb für die Überwachungsaufgaben fort.

Die gerichtliche Entscheidung ist grundsätzlich als wesentlicher Schritt zur Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Sanierungs- und Gläubigerregelungen zu verstehen. Welche wirtschaftliche Entwicklung das Unternehmen anschließend nimmt, lässt sich aus der Bekanntmachung allein nicht ableiten.

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