Das Insolvenzgericht Hannover hat im Verfahren über das Vermögen der all.medi Personallogistik GmbH mit Sitz in Hannover Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 905 IN 856/26 – 8 – und wurde am 29.10.2026 veröffentlicht.
Nach dem Beschluss ist am 28.10.2026 um 15:44 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Das bedeutet: Die Gesellschaft bleibt zunächst zwar im Verfahren, aber sie kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschoben oder verbraucht werden.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Solche Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, das Vermögen des Unternehmens bis zu einer weiteren Entscheidung des Gerichts zu schützen. Für Außenstehende heißt das vor allem: Das Gericht hat bereits eingegriffen, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Vermögenslage und soll sichern, was noch vorhanden ist. In der Bekanntmachung ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden.
Die Bekanntmachung weist außerdem darauf hin, dass die Schuldner der Antragstellerin nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten sollen. Das ist ein wichtiger Hinweis für alle, die der Gesellschaft noch Geld schulden. Zahlungen oder andere Leistungen sollten nur so erfolgen, wie es der Beschluss zulässt. Andernfalls kann es sein, dass eine Zahlung nicht die gewünschte rechtliche Wirkung hat.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner kann die Anordnung bedeuten, dass offene Forderungen, laufende Verträge oder andere Zahlungen nun besonders sorgfältig geprüft werden müssen. Wer Geld von der Gesellschaft zu bekommen hat, sollte die weiteren Hinweise des Insolvenzgerichts beachten. Wer der Gesellschaft selbst noch etwas schuldet, sollte vor einer Zahlung prüfen, ob und an wen die Leistung jetzt rechtlich zulässig ist.
Die Bekanntmachung nennt auch, dass der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann. Weitere Angaben über den weiteren Verlauf des Verfahrens enthält die Veröffentlichung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Rechnungen, Verträgen und Forderungen geordnet bereithalten. Wer Gläubiger ist oder eine Geschäftsbeziehung zur all.medi Personallogistik GmbH hat, sollte auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts achten und Zahlungen nur nach den Vorgaben des Beschlusses leisten. Wenn Unsicherheit besteht, ist es sinnvoll, den genauen Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung zu prüfen.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: [nicht genannt, da hierfür keine ausreichend abgesicherte Registerquelle vorliegt]. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.