Das Insolvenzgericht Reinbek hat am 26.10.2026 im Verfahren 8 IN 234/26 Sicherungsmaßnahmen gegen die SLP Medical Care GmbH mit Sitz in Trittau angeordnet. Nach der Bekanntmachung wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt.
Was der Beschluss bedeutet
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme im Vorfeld einer möglichen Insolvenz. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte des Unternehmens während des laufenden Verfahrens beeinträchtigt werden. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.
Für Laien heißt das: Die Gesellschaft kann nicht mehr allein frei über ihr Vermögen entscheiden. Wichtige Handlungen brauchen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit soll das vorhandene Vermögen gesichert werden, bis über den Insolvenzantrag weiter entschieden wird.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Kunden oder andere Vertragspartner kann die Bekanntmachung bedeuten, dass Zahlungen, Forderungen und laufende Geschäfte besonders sorgfältig geprüft werden müssen. Wer Ansprüche gegen die SLP Medical Care GmbH hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten. Gläubiger müssen damit rechnen, dass die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt ist und Forderungen im Verfahren eine Rolle spielen können.
Die Bekanntmachung enthält keine Angaben dazu, ob und in welchem Umfang das Unternehmen den Geschäftsbetrieb fortführt. Ebenfalls nennt sie keine Gründe für den Insolvenzantrag und keine Aussagen zu Vermögen, Umsatz, Mitarbeitern oder möglichen Ursachen der wirtschaftlichen Lage.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Romey, Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg, bestellt. Nach der Bekanntmachung überwacht und begleitet er die Sicherung des Vermögens. Die Schuldnerin bleibt zunächst genannt, kann aber bestimmte Verfügungen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam vornehmen.
Die Veröffentlichung nennt außerdem, dass sich das Verfahren auf den Antrag der SLP Medical Care GmbH über das eigene Vermögen bezieht. Die Gesellschaft ist in Lübeck unter HRB 12748 HL registriert. Weitere rechtliche oder wirtschaftliche Bewertungen enthält die Bekanntmachung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die SLP Medical Care GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen und Verträge sorgfältig sichern und das Verfahren aufmerksam verfolgen. Wichtige Erklärungen oder Zahlungen sollten nicht ungeprüft erfolgen. Sinnvoll kann es sein, eigene Ansprüche geordnet zu dokumentieren und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.