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Vorläufige Verwaltung bei REPO-Markt Rest- und Sonderposten GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Gifhorn hat am 26.10.2026 um 09:50 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REPO-Markt Rest- und Sonderposten GmbH mit Sitz in Ilsede, Aktenzeichen 35 IN 272/26, eine vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Es handelt sich dabei um eine Sicherungsmaßnahme im frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens.

Was die Anordnung bedeutet

Mit einer vorläufigen Verwaltung soll das Vermögen der Antragstellerin geschützt werden, solange das Gericht den Fall weiter prüft. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Das bedeutet für das Unternehmen: Über sein Vermögen kann es nicht mehr frei allein entscheiden, sondern braucht für wirksame Handlungen die Zustimmung der bestellten Verwalterin.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin hat das Insolvenzgericht Gifhorn Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf aus Hannover bestellt. Der Beschluss nennt außerdem, dass der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner

Für Schuldner der Antragstellerin enthält die Bekanntmachung eine klare Anweisung: Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Wer also noch Forderungen gegenüber der REPO-Markt Rest- und Sonderposten GmbH erfüllen muss, sollte genau prüfen, an wen und unter welchen Bedingungen gezahlt oder geliefert wird. Zahlungen oder sonstige Leistungen sollten nicht vorschnell erfolgen, wenn unklar ist, ob sie noch wirksam sind.

Für Gläubiger ist die Mitteilung ein Hinweis, dass das Verfahren beim Insolvenzgericht Gifhorn unter dem Aktenzeichen 35 IN 272/26 läuft und dass zunächst Schutzmaßnahmen angeordnet wurden. Das kann bedeuten, dass die weitere Entwicklung des Verfahrens abgewartet werden muss. Die Bekanntmachung selbst enthält jedoch keine Aussage darüber, wie das Verfahren später ausgeht.

Auch für Kunden kann die Anordnung relevant sein, weil das Unternehmen nicht mehr ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über sein Vermögen verfügen darf. Wer offene Ansprüche, bereits bestellte Waren oder laufende Verträge hat, sollte die Lage aufmerksam beobachten und Unterlagen geordnet aufbewahren.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Forderungen, Bestellungen, Lieferungen und Zahlungen sichern. Wer Gläubiger ist, sollte prüfen, ob und in welcher Form Forderungen später im Verfahren geltend gemacht werden müssen. Wer Schuldner der Antragstellerin ist, sollte vor einer Zahlung oder Erfüllung genau klären, wie unter dem Beschluss geleistet werden darf. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Die Bekanntmachung datiert vom 26.10.2026 und nennt als Sitz des Unternehmens Ilsede. Weitere Angaben enthält der Beschluss in der hier vorliegenden Fassung nicht.

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