Im langjährigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Reederei Bereederungs GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Leer die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung festgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 98/12 geführt.
Die in Leer ansässige Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRA 111600 eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Phoenix Reederei Management GmbH. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Robert Hafemeister.
Mit der Nachtragsverteilung wurde Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder betraut. Das Gericht hat nun dessen Vergütung, Auslagen und die darauf entfallende Umsatzsteuer festgesetzt. Die konkreten Beträge werden gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 der Insolvenzordnung nicht öffentlich bekannt gemacht. Nach Eintritt der Rechtskraft darf der Insolvenzverwalter den festgesetzten Gesamtbetrag der Insolvenzmasse entnehmen.
Eine Nachtragsverteilung wird angeordnet, wenn nach Abschluss oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte auftauchen oder nachträglich für die Insolvenzmasse verfügbar werden. Die aktuelle Bekanntmachung bedeutet daher weder die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens noch eine erneute Insolvenz des Unternehmens. Sie betrifft ausschließlich die Vergütung für die Abwicklung einer bereits angeordneten Nachtragsverteilung.
Die Phoenix Reederei Bereederungs GmbH & Co. KG war im Zuge der Schiffsfondskrise im Jahr 2012 in die Insolvenz geraten. Der vollständige aktuelle Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gegen die Vergütungsentscheidung kann bei einem Beschwerdewert von mehr als 300 Euro innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Unterhalb dieser Grenze kommt gegebenenfalls eine befristete Erinnerung in Betracht.
Die Bekanntmachung datiert vom 28. September 2026. Zuständig ist das Amtsgericht Leer.