Staatsanwaltschaft Gera
831 Js 38762/24
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
| verurteilte Person | Inge Arlt |
| Entscheidung | Urteil des Amtsgerichts Gera vom 25.08.2025, Az: 15 Ds 831 Js 38762/24, rechtskräftig seit 02.09.2025 |
| Einziehungsanordnung | Einziehung von Wertersatz gemäß § 73 c StGB in Höhe von 10962,90 Euro |
Laut der genannten Entscheidung beträgt der gesamte Schaden: 10962,90 Euro.
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus den der Verurteilung zugrunde liegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Verurteilte eröffnete am 01.04.2024 ein „Online“-Konto bei der Nickel-Bank (DE61 1001 0700 5000 0036 92) und gewährte unbekannten Tätern Zugriff hierauf. Diese nutzten den Zugang zum Konto um inkriminiertes Geld zu sammeln. Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten keine Vermögenswerte EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung Ihre Ansprüche melden Sie diese bitte binnen 6 Monaten nach Einstellung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger unter Angabe des o.g. Aktenzeichens bei der Staatsanwaltschaft Gera an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_einziehung-von-tatertraegen.pdf
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