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BaFin warnt vor E-Mails mit der Domain @ki-projekt.info – Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
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BaFin warnt vor E-Mails mit der Domain @ki-projekt.info – Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Finanzangeboten, die über E-Mail-Adressen mit der Domain @ki-projekt.info verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über entsprechende Nachrichten Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.

Die BaFin veröffentlichte die Warnung am 21. August 2026. Anders als bei vielen Warnmeldungen steht damit nicht in erster Linie eine bestimmte Website im Mittelpunkt, sondern die Verwendung von E-Mail-Adressen mit der Domain ki-projekt.info.

Finanzangebote per E-Mail ohne BaFin-Erlaubnis

Nach Angaben der BaFin werden über E-Mails mit der Endung @ki-projekt.info erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte angeboten. Eine entsprechende Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der Finanzaufsicht liegt für diese Angebote nicht vor.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanz-, Wertpapier- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt abhängig von der konkreten Tätigkeit eine Erlaubnis oder Zulassung der BaFin.

Die Warnung der Finanzaufsicht erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Vorsicht bei unerwarteten Finanzangeboten per E-Mail

Verbraucher sollten besonders aufmerksam sein, wenn sie unverlangt E-Mails von Adressen mit der Domain @ki-projekt.info erhalten und darin Geldanlagen, Finanzierungen oder andere Finanzprodukte angeboten werden.

Die Bezeichnung „KI-Projekt“ kann dabei einen modernen oder technologisch fortschrittlichen Eindruck vermitteln. Sie ist jedoch kein Beleg für die Seriosität oder eine behördliche Zulassung des Absenders.

Vor einer Reaktion auf solche Nachrichten sollte geprüft werden, welches Unternehmen tatsächlich hinter dem Angebot steht. Insbesondere sollte die Existenz einer behaupteten BaFin-Zulassung ausschließlich anhand der offiziellen Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüft werden.

Keine persönlichen Daten oder Bankinformationen vorschnell übermitteln

Bei unbekannten Finanzanbietern sollten Verbraucher weder Ausweiskopien noch Bank-, Kreditkarten- oder Zugangsdaten übermitteln. Auch Links oder Dateianhänge in unerwarteten E-Mails sollten mit besonderer Vorsicht behandelt werden.

Wer bereits mit einem Anbieter über @ki-projekt.info in Kontakt steht, sollte vor einer Zahlung überprüfen, wer der tatsächliche Vertragspartner und Empfänger des Geldes ist und ob dieser zur angebotenen Finanzdienstleistung berechtigt ist.

BaFin und Polizei warnen vor Finanzbetrug

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter weisen regelmäßig auf die Gefahren von Finanzbetrug im Internet hin. Gerade bei unverlangten Kontaktaufnahmen sollten Verbraucher skeptisch bleiben und ein Angebot unabhängig überprüfen, bevor Geld überwiesen oder ein Vertrag abgeschlossen wird.

Fazit

Die BaFin warnt vor Finanzangeboten, die über E-Mail-Adressen mit der Domain @ki-projekt.info versandt werden. Nach Erkenntnissen der Behörde werden darüber Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten. Empfänger entsprechender Nachrichten sollten daher keine vorschnellen Zahlungen leisten und zunächst sorgfältig überprüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob eine aufsichtsrechtliche Zulassung vorhanden ist.

 

Hier die Bafin-Meldung:

@ki-projekt(.)info: Bafin warnt vor Angeboten

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten, die von EMail-Adressen mit der Domain @ki-projekt(.)info versandt werden. Über solche EMails werden ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten.

21.08.2026

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Vorsicht!

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

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