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Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH aus Kassel ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Kassel hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19. August 2026 mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 666 IN 415/25 e geführt. Firmensitz ist die Zentgrafenstraße 128, 34130 Kassel. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kassel unter HRB 20249 eingetragen. Geschäftsführer ist Johannes Imöhl, dessen Anschrift im Insolvenzbeschluss mit Soesterstraße 38, 59964 Medebach angegeben wird.

Die Abweisung erfolgte nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung. Damit kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde.

Unternehmen blickt auf mehr als 30 Jahre Geschichte zurück

Bei der Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH handelt es sich entgegen dem relativ neuen Kasseler Handelsregistereintrag nicht um eine erst 2025 gegründete Gesellschaft.

Die Unternehmensgeschichte reicht bis 1993 zurück. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. Dezember 1993. Die Gesellschaft war zuvor unter anderem in Medebach registriert und wurde dort beim Amtsgericht Arnsberg unter HRB 2692 geführt. Erst durch Gesellschafterbeschluss vom 28. Januar 2025 wurde der Sitz von Medebach nach Kassel verlegt. Die Eintragung beim Amtsgericht Kassel erfolgte am 2. Juni 2025. Das Stammkapital beträgt 26.000 Euro.

Die Kasseler Registernummer HRB 20249 kennzeichnet somit keine wirtschaftliche Neugründung im Jahr 2025, sondern die Fortführung der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Gesellschaft nach ihrer Sitzverlegung.

Johannes Imöhl ist ebenfalls seit langer Zeit mit dem Unternehmen verbunden. Er wird bereits seit August 2002 als Geschäftsführer geführt.

Wirtschaftsberatung und Buchführungsleistungen als wesentliche Geschäftsfelder

Der Unternehmensgegenstand der Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ist ungewöhnlich breit gefasst.

Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeiten gehören die Abwicklung laufender Lohn und Finanzbuchführungen sowie die allgemeine Wirtschaftsberatung. Darüber hinaus durfte das Unternehmen zu Finanzierungsfragen und Versicherungsfragen beraten.

Ein weiterer Bereich betrifft Hard und Software. Vorgesehen waren Beratung, Vertrieb und Schulungen sowie Tätigkeiten rund um Bürokommunikationstechnik.

In Branchenzuordnungen wird das Unternehmen insbesondere der Unternehmensberatung sowie den mit Finanz und Versicherungsdienstleistungen verbundenen Tätigkeiten zugerechnet.

Damit war die Gesellschaft ihrem Schwerpunkt nach wesentlich breiter aufgestellt als der Firmenname Wirtschaftsberatungsgesellschaft zunächst vermuten lässt.

Auch Finanzierungs und Versicherungsberatung vorgesehen

Für die Einordnung des Unternehmens ist insbesondere der Finanzbereich interessant.

Der Gesellschaftszweck nennt ausdrücklich die Beratung in Finanzierungsfragen und Versicherungsfragen. Es handelte sich damit zumindest nach dem eingetragenen Tätigkeitsprofil um ein Unternehmen, das Kunden auch bei finanziellen und versicherungsbezogenen Fragestellungen begleiten konnte.

Öffentlich zugängliche Informationen lassen allerdings nicht zuverlässig erkennen, welchen Anteil diese Tätigkeiten zuletzt tatsächlich am Umsatz des Unternehmens hatten. Ebenso sollte aus dem Begriff Finanzierungsberatung nicht automatisch geschlossen werden, dass sämtliche Formen erlaubnispflichtiger Finanz oder Anlagevermittlung ausgeübt wurden.

Belastbar ist jedoch, dass Finanzierungs und Versicherungsfragen ausdrücklich zum langjährigen Unternehmensgegenstand gehörten.

Sogar Diskotheken, Gastronomie und Edelsteinhandel im Unternehmensgegenstand

Außergewöhnlich ist ein weiterer Teil des Gesellschaftszwecks.

Die Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH durfte auch Diskotheken und gastronomische Einrichtungen betreiben. Hinzu kam der Handel mit Edelsteinen und Waren aller Art.

Der Edelsteinhandel war dabei nicht von Beginn an Bestandteil des Unternehmensgegenstandes. Eine Gesellschafterversammlung vom 14. Juli 2004 beschloss eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Im Zuge dieser Änderung wurde der bestehende Geschäftszweck um den Handel mit Edelsteinen und Waren aller Art erweitert. Die entsprechende Registereintragung erfolgte im Oktober 2004.

Ob die Gesellschaft diese ungewöhnlich unterschiedlichen Tätigkeitsfelder zuletzt tatsächlich parallel betrieben hat, lässt sich anhand der öffentlich verfügbaren Informationen nicht zweifelsfrei feststellen. Der Handelsregistergegenstand beschreibt grundsätzlich, welche Tätigkeiten eine Gesellschaft ausüben darf, nicht zwingend, welche davon tatsächlich in größerem Umfang ausgeübt wurden.

Auch Aktivitäten im Immobilienbereich nachweisbar

Bei der Recherche finden sich darüber hinaus Hinweise darauf, dass das Unternehmen beziehungsweise Geschäftsführer Johannes Imöhl auch im Immobilienbereich auftrat.

Unter dem Namen Müller & Partner GmbH und unter Angabe von Johannes Imöhl als Geschäftsführer wurde beispielsweise 2022 eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage angeboten. Beworben wurde ein Bestandsobjekt mit Pflege und betreutem Wohnen. In der Anzeige wurden eine langfristige Vermietung durch den Betreiber und eine Anfangsrendite von rund 3,3 Prozent herausgestellt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass weitere Pflegeimmobilien und Objekte für betreutes Wohnen im Immobilienportfolio angeboten würden.

Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Die Anzeige verwendet die verkürzte Bezeichnung „Müller&Partner GmbH“. Aufgrund der Nennung von Johannes Imöhl als Geschäftsführer besteht ein deutlicher Bezug zu seinem geschäftlichen Umfeld. Eine zweifelsfreie rechtliche Zuordnung jedes dort angebotenen Immobiliengeschäfts zur jetzt insolvenzbetroffenen Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH lässt sich aus der Anzeige allein jedoch nicht herstellen.

Verbindung zur Müller & Kollegen GmbH & Co. KG

Die Wirtschaftsberatungsgesellschaft ist außerdem gesellschaftsrechtlich mit einem weiteren Unternehmen verbunden.

Die Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der Müller & Kollegen GmbH & Co. KG. Auch diese Gesellschaft hat inzwischen ihren Sitz in der Zentgrafenstraße 128 in Kassel und wird beim Amtsgericht Kassel unter HRA 18424 geführt.

Die Verbindung besteht bereits seit mehreren Jahren. Die Wirtschaftsberatungsgesellschaft wurde im Februar 2018 als persönlich haftende Gesellschafterin der damaligen Müller & Partner GmbH & Co. KG eingetragen. Im Juli 2018 wurde diese Gesellschaft in Müller & Kollegen GmbH & Co. KG umbenannt.

Interessant ist auch hier die zeitliche Parallele der Sitzverlegung: Nachdem die Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH im Juni 2025 von Medebach nach Kassel verlegt worden war, folgte wenig später auch die Müller & Kollegen GmbH & Co. KG. Deren Sitzverlegung nach Kassel wurde im Juli 2025 eingetragen.

Aus dem Insolvenzbeschluss über die Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH folgt allerdings nicht automatisch, dass auch die Müller & Kollegen GmbH & Co. KG insolvent ist. Beide Gesellschaften sind rechtlich getrennt zu betrachten.

Sitz erst kurz vor dem Insolvenzverfahren nach Kassel verlegt

Auffällig ist die zeitliche Entwicklung.

Über viele Jahre hatte die Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH ihren Sitz in Medebach. Noch 2010 wurde dort die Soester Straße 38 als Geschäftsanschrift eingetragen. Diese Adresse wird im aktuellen Insolvenzbeschluss weiterhin als Anschrift des Geschäftsführers Johannes Imöhl genannt.

Erst Anfang 2025 wurde die Verlegung des Gesellschaftssitzes nach Kassel beschlossen. Seit Juni 2025 ist die Gesellschaft dort unter HRB 20249 registriert und unter der Zentgrafenstraße 128 erreichbar.

Das Insolvenzverfahren trägt dagegen bereits das Aktenzeichen 666 IN 415/25 e und stammt damit ebenfalls aus dem Jahr 2025. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Sitzverlegung und späterem Insolvenzantragsverfahren fällt somit auf. Einen ursächlichen Zusammenhang belegt dies jedoch nicht.

Abweisung mangels Masse ist besonders einschneidend

Das Amtsgericht Kassel hat das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Der Antrag wurde am 19. August 2026 gemäß § 26 Absatz 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung ist für eine GmbH erheblich.

Sie bedeutet grundsätzlich, dass nach der gerichtlichen Prüfung keine ausreichende freie und verwertbare Vermögensmasse vorhanden ist, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Ohne Kostendeckung oder entsprechenden Vorschuss wird das eigentliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet.

Für Gläubiger ist dies regelmäßig ungünstiger als eine normale Insolvenzeröffnung. Es findet kein reguläres Verfahren statt, in dem ein Insolvenzverwalter die vorhandenen Vermögenswerte verwertet und daraus eine Insolvenzquote an die Gläubiger ausschüttet.

Die Entscheidung besagt allerdings nicht zwingend, dass überhaupt kein Vermögen vorhanden ist. Entscheidend ist, dass keine ausreichende Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten zur Verfügung steht.

Nach mehr als drei Jahrzehnten droht das gesellschaftsrechtliche Ende

Für die Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH dürfte die Entscheidung weitreichende Konsequenzen haben.

Eine rechtskräftige Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse führt bei einer GmbH grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Die Abweisung wird in das Handelsregister eingetragen. Ist anschließend kein Vermögen mehr vorhanden, kann letztlich die Löschung aus dem Register erfolgen.

Damit könnte ein Unternehmen vor seinem Ende stehen, dessen Geschichte bis in das Jahr 1993 zurückreicht und dessen Tätigkeitsprofil über die Jahrzehnte ungewöhnlich breit angelegt war.

Von der Lohn und Finanzbuchführung über Wirtschafts, Finanzierungs und Versicherungsberatung bis zu Hard und Software, Bürokommunikationstechnik, Gastronomie und sogar Edelsteinhandel reichte der eingetragene Geschäftszweck.

Das Amtsgericht Kassel hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Müller & Partner Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH am 19. August 2026 unter dem Aktenzeichen 666 IN 415/25 e mangels Masse abgewiesen. Für das mehr als 30 Jahre alte Unternehmen ist dies eine einschneidende Entwicklung.

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