Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat seine Pläne für die Einkommensteuerreform überarbeitet. Nach deutlicher Kritik vor allem aus der Union nimmt das Finanzministerium mehrere umstrittene Punkte zurück. Vereine sollen nun doch nicht stärker besteuert werden. Auch die Steuervergünstigung für Mitarbeiterrabatte bleibt zunächst bestehen.
Die eigentliche Steuerreform soll in zwei Stufen 2027 und 2028 kommen. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien sollen entlastet werden. Spitzenverdiener sollen dagegen höhere Steuern zahlen.
Vereine behalten Freibetrag von 5.000 Euro
Besonders viel Kritik gab es an den ursprünglichen Plänen für Vereine. Klingbeils Ministerium wollte für bestimmte steuerpflichtige Vereine nur noch eine Freigrenze von 1.000 Euro vorsehen.
Dieser Plan ist jetzt vom Tisch. Es bleibt beim bisherigen Freibetrag von 5.000 Euro.
Gemeinnützige Sport-, Musik- oder Feuerwehrvereine wären von der geplanten Verschärfung ohnehin nicht betroffen gewesen, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
Durch die ursprünglich geplante Änderung wollte der Staat rund 45 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich einnehmen.
Mitarbeiterrabatte bleiben steuerlich begünstigt
Auch bei den sogenannten Belegschaftsrabatten rudert das Finanzministerium zurück.
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eigene Waren oder Dienstleistungen günstiger an. Das können beispielsweise Autos, Lebensmittel, Kleidung, Energie oder Reisen sein.
Der Freibetrag von 1.080 Euro im Jahr bleibt zunächst bestehen. Ursprünglich sollte diese Vergünstigung abgeschafft werden. Dadurch hätte der Staat nach den Berechnungen jährlich etwa 240 Millionen Euro zusätzlich eingenommen.
Allerdings ist das Thema nicht endgültig erledigt. Der Abbau von Steuervergünstigungen soll später in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren behandelt werden.
Familie mit zwei Kindern soll mehr als 600 Euro sparen
Für Arbeitnehmer und Familien enthält die geplante Reform mehrere Entlastungen.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 60.000 Euro soll nach den Berechnungen steuerlich um mehr als 600 Euro entlastet werden.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll bereits 2027 von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro angehoben werden. Bis zu dieser Grenze bleibt Einkommen grundsätzlich steuerfrei.
Auch beim Kindergeld ist eine Erhöhung geplant. Es soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und anschließend auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen.
Spitzensteuersatz soll später beginnen
Eine weitere Änderung betrifft den Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
Dieser soll ab 2027 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro greifen. Dadurch sollen vor allem Menschen mit mittleren und höheren Einkommen etwas entlastet werden.
Gleichzeitig sollen sehr hohe Einkommen stärker besteuert werden.
Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro gelten. Zusätzlich ist ein neuer sogenannter Reichensteuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen.
Damit sollen Spitzenverdiener einen Teil der Entlastungen für andere Steuerzahler finanzieren.
Handwerkerleistungen sollen weniger stark absetzbar sein
An anderer Stelle will der Staat ebenfalls sparen. So soll die Möglichkeit eingeschränkt werden, Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen.
Wie stark sich diese Änderung für einzelne Haushalte auswirken würde, hängt davon ab, welche Handwerkerkosten entstehen und wie die endgültige Regelung ausgestaltet wird.
Insgesamt zehn Milliarden Euro Entlastung – aber die Rechnung ist komplizierter
Das Finanzministerium beziffert die Entlastung für das Jahr 2028 gegenüber 2026 auf insgesamt zehn Milliarden Euro.
Diese Zahl allein vermittelt allerdings kein vollständiges Bild. Denn gleichzeitig sind Maßnahmen vorgesehen, mit denen sich der Staat einen Teil des Geldes wieder zurückholen will.
Ohne diese Gegenfinanzierung liegt die tatsächliche zusätzliche Entlastung nach den neuen Plänen bei gut 5,5 Milliarden Euro.
Problem der kalten Progression bleibt
Genau an diesem Punkt gibt es weiterhin Kritik. Die sogenannte kalte Progression soll nicht vollständig ausgeglichen werden.
Kalte Progression bedeutet vereinfacht: Ein Arbeitnehmer erhält beispielsweise wegen der Inflation eine Gehaltserhöhung. Er ist auf dem Papier reicher und zahlt möglicherweise einen höheren Steuersatz. Gleichzeitig sind aber Lebensmittel, Energie, Miete und andere Dinge teurer geworden.
Von der Gehaltserhöhung bleibt deshalb real weniger übrig, als es zunächst aussieht.
Das kann dazu führen, dass Menschen trotz der angekündigten Steuerentlastungen am Ende kaum mehr Geld zur Verfügung haben oder durch gleichzeitig steigende Sozialabgaben sogar stärker belastet werden.
Genau deshalb ist die entscheidende Frage bei Klingbeils Reform nicht nur, um wie viele Euro einzelne Freibeträge steigen. Entscheidend ist, was Arbeitnehmer nach Steuern, Sozialabgaben und Inflation tatsächlich mehr in der Tasche haben.
Der überarbeitete Gesetzentwurf soll nach den derzeitigen Plänen am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach muss das Gesetzgebungsverfahren weiter durchlaufen werden. Die vorgesehenen Änderungen sind deshalb noch nicht endgültig beschlossen.