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BaFin warnt vor kaldris-ki.de – Verdacht auf unerlaubte Kryptodienstleistungen und Identitätsmissbrauch

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Internetseite kaldris-ki.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Darüber hinaus handelt es sich nach Angaben der BaFin um einen Fall von Identitätsmissbrauch.

Die Warnmeldung wurde am 30. Juli 2026 veröffentlicht.

Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen

Nach Einschätzung der BaFin werden über die Website kaldris-ki.de Dienstleistungen angeboten, die in Deutschland einer behördlichen Zulassung bedürfen. Dazu zählen insbesondere Finanzdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten.

Für das Erbringen solcher Leistungen ist eine Erlaubnis der BaFin gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die ohne diese Zulassung tätig werden, unterliegen nicht der laufenden Aufsicht der Finanzbehörde und handeln möglicherweise rechtswidrig.

BaFin stellt Identitätsmissbrauch fest

Neben dem Verdacht unerlaubter Geschäftstätigkeit weist die BaFin ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei kaldris-ki.de um einen Identitätsmissbrauch handelt.

Mit dieser Einstufung macht die Finanzaufsicht deutlich, dass die Betreiber unbefugt die Identität eines anderen Unternehmens oder einer anderen Person nutzen, um den Eindruck eines seriösen und vertrauenswürdigen Anbieters zu erwecken. Solche Klonfirmen gehören zu den häufigsten Betrugsmaschen im Internet und sollen potenzielle Anleger zur Überweisung von Geldern bewegen.

Anleger sollten Angebote sorgfältig prüfen

Die BaFin empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor jeder Geldanlage sorgfältig zu überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über die erforderliche Zulassung verfügt. Besonders vorsichtig sollten Interessenten sein, wenn:

  • Finanz- oder Kryptodienstleistungen ausschließlich online angeboten werden,
  • die Identität des Unternehmens nicht eindeutig nachvollziehbar ist,
  • hohe Gewinne oder sichere Renditen versprochen werden,
  • oder persönliche Daten und Überweisungen kurzfristig verlangt werden.

Die Zulassung eines Unternehmens kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Gemeinsame Warnung vor Internetbetrug

Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern warnt die BaFin weiterhin vor der zunehmenden Zahl betrügerischer Finanzangebote im Internet. Kriminelle nutzen häufig professionell gestaltete Internetseiten sowie den Missbrauch bekannter Unternehmensnamen, um Anleger zu täuschen.

Wer bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten an die Betreiber übermittelt hat, sollte unverzüglich seine Bank informieren und den Vorfall bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzeigen.

Fazit

Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin auf die Website kaldris-ki.de aufmerksam. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Zudem handelt es sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Verbraucher sollten von Angeboten der Website Abstand nehmen und vor jeder Geldanlage die Zulassung eines Anbieters sorgfältig überprüfen.

 

Hier die Bafin-Meldung:

kaldris-ki(.)de: Bafin warnt vor der Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website kaldris-ki(.)de. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an. Es handelt sich außerdem um einen Identitätsmissbrauch.

30.07.2026

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

 

Vorsicht!

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

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