Für die Elite Fight Academy GmbH aus Rheinland-Pfalz hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 f IN 69/26 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben. Betroffen waren insbesondere die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie weitere Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Behrensstraße 19 in 67069 Ludwigshafen am Rhein ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter der Handelsregisternummer HRB 68071 eingetragen. Als Geschäftsführerin wird Jennifer Tina Bothe aus Mannheim geführt.
Die Elite Fight Academy GmbH ist dem Unternehmensnamen nach im Bereich Kampfsport, Fitness und sportlicher Ausbildung tätig. Einrichtungen dieser Art bieten häufig Trainingseinheiten in verschiedenen Kampfsportarten, Fitnessprogramme, Selbstverteidigungskurse sowie sportpädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Zusätzlich gehören oftmals Personal Training, Wettkampfvorbereitung und Veranstaltungsformate rund um den Kampfsport zum Geschäftsmodell.
Das Gericht hatte zuvor mit Beschlüssen vom 17. März 2026 und 1. April 2026 vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Mit dem aktuellen Beschluss vom 26. Mai 2026 wurden diese Maßnahmen nun wieder aufgehoben. Eine solche Entscheidung kann unterschiedliche Gründe haben. Möglich ist etwa, dass die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren nicht mehr vorliegen, offene Fragen geklärt wurden oder ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht ausreichend festgestellt werden konnte.
Mit der Aufhebung der vorläufigen Verwaltung endet zunächst die gerichtliche Kontrolle über das Unternehmen. Die Gesellschaft kann damit grundsätzlich wieder eigenständig über ihr Vermögen verfügen, sofern keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen folgen.
Gegen den Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingelegt werden.