Gleich zwei miteinander verbundene Unternehmen mit identischer Geschäftsanschrift in München stehen seit dem 24. April 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht München hat in den Verfahren 1502 IN 1424/26 und 1502 IN 1423/26 entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Zwei Gesellschaften, ein Standort
Betroffen sind die Algarve EG GmbH sowie die Algarve FG GmbH, beide mit Sitz am Maximiliansplatz 12 b in 80333 München. Beide Unternehmen werden von Martin Otto Hofmann als Geschäftsführer vertreten.
Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Für beide Gesellschaften wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet:
Für die Algarve EG GmbH wurde Rechtsanwalt Michael Verken zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Für die Algarve FG GmbH übernimmt Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky diese Funktion
In beiden Fällen gilt: Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.
Ziel der Maßnahmen
Die gleichzeitige Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei beiden Gesellschaften deutet auf eine wirtschaftliche Verflechtung hin. Ziel der gerichtlichen Maßnahmen ist es:
Vermögenswerte zu sichern
eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern
die Grundlage für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen
Wie es weitergeht
In der nun laufenden Prüfphase wird für beide Verfahren separat festgestellt, ob:
ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist
eine Sanierung oder Fortführung möglich erscheint
oder eine Abwicklung notwendig wird
Mit den Beschlüssen in den Verfahren 1502 IN 1424/26 und 1502 IN 1423/26 stehen beide Algarve-Gesellschaften vor einer ungewissen Zukunft. Die parallelen Verfahren zeigen, dass es sich nicht um einen isolierten Einzelfall, sondern um eine umfassendere wirtschaftliche Schieflage innerhalb der Unternehmensstruktur handeln dürfte.