Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag der Smallfix GmbH, Berlin, mit Beschluss vom 11. März 2026 abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3605 IN 5325/25 geführt.
Eigenantrag ohne Erfolg
Die Gesellschaft hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Der Antrag wurde daher mangels Masse zurückgewiesen.
Unternehmensdaten
Die Smallfix GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 265944 eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist eine c/o-Adresse bei der Spreeboprint GmbH in Berlin angegeben. Geschäftsführer ist Josef Rihm.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung hat klare rechtliche Konsequenzen:
- Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet
- Kein Insolvenzverwalter wird eingesetzt
- Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Verfahrens anmelden
Eine solche Entscheidung deutet regelmäßig darauf hin, dass keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
Der Fall zeigt einmal mehr ein typisches Muster bei kleineren Gesellschaften: Selbst ein Eigenantrag führt nicht zu einem Verfahren, wenn die wirtschaftliche Substanz bereits vollständig aufgebraucht ist.