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Zwei Minuten früher, gleicher Weg: Auch Kenbi Pflege NI GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 69/25

Am 01. April 2025, um 11:55 Uhr, wurde durch das Amtsgericht Düsseldorf ein weiterer, bedeutender Beschluss im Pflegesektor gefasst: Die Kenbi Pflege NI GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Schwedter Straße 9 B, 10119 Berlin, wurde unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Der Beschluss erfolgte nur wenige Minuten vor dem gleichlautenden Verfahren gegen das Schwestermodell Kenbi Pflege NW GmbH & Co. KG – ein deutliches Zeichen für umfassende Umstrukturierungen innerhalb der Kenbi-Unternehmensgruppe.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 60325 B eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Kenbi GmbH (HRB 87616, Amtsgericht Düsseldorf), vertreten durch Geschäftsführerin Katrin Alberding.

Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer wurde erneut als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt – wie auch im Parallelverfahren wenige Minuten später. Seine Kanzlei in der Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf, übernimmt somit auch in diesem Verfahren die Aufsicht über die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft. Er ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und die Geschäfte im Sinne der Gläubigerinteressen zu sichern und zu analysieren.

Strikte Einschränkungen und Schutzmaßnahmen

Die Gesellschaft darf ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters treffen. Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern – also Schuldnern der Schuldnerin – jegliche Zahlung an die Kenbi Pflege NI GmbH & Co. KG untersagt. Dies dient dem Schutz des Vermögens und verhindert unkontrollierte Mittelabflüsse in dieser kritischen Phase (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Arrest oder einstweilige Verfügungen, wurden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind zunächst gestoppt – eine gängige Praxis, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ein Konzern mit doppelter Herausforderung

Mit der nahezu gleichzeitigen Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über zwei Tochtergesellschaften der Kenbi GmbH deutet sich eine umfassendere wirtschaftliche Krise innerhalb des Unternehmensverbundes an. Die Kenbi-Gruppe, bekannt für ihr innovatives Pflegekonzept mit digitalem Fokus, sieht sich nun mit strukturellen und finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die nicht nur operative, sondern auch strategische Entscheidungen in naher Zukunft erfordern werden.

Wie es weitergeht

Ob es zu einer Sanierung, Umstrukturierung oder geordneten Abwicklung kommt, liegt nun auch in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser wird in den kommenden Wochen den Zustand der Gesellschaft prüfen, Gläubiger informieren und gegebenenfalls Wege zur Fortführung oder Liquidation aufzeigen. Für Pflegekräfte, Patienten und Angehörige sind die Entwicklungen mit Unsicherheit verbunden – doch das Verfahren dient auch dem Ziel, geordnete Lösungen zu schaffen und wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

Amtsgericht Düsseldorf, 1. April 2025

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