Reinbek, 13. März 2025 – Das Amtsgericht Reinbek hat den Antrag der Hansen Vermögen GmbH, ansässig in Ahrensburg, Große Straße 11, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Torben Käselow und anwaltlich beraten durch die Rechtsanwaltsgesellschaft MÖHRLE HAPP LUTHER, hatte ein Insolvenzverfahren über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nicht genügend verwertbare Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken.
Mit dieser Entscheidung bleibt der Gesellschaft formal bestehen, doch ihr wirtschaftlicher Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen einer geordneten Abwicklung geltend machen, was zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte.
Die Hansen Vermögen GmbH hat nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss beim Amtsgericht Reinbek einzulegen. Sollte auch dieser Rechtsweg scheitern, steht eine Löschung der Gesellschaft im Raum – eine Entwicklung, die Gläubiger und Geschäftspartner genau beobachten werden.