Aktenzeichen: 73 IN 56/24
Stade, den 7. März 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Continental Cars Stade GmbH haben nicht zu einem Insolvenzverfahren geführt: Das Amtsgericht Stade hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit wurde zugleich die bereits zuvor angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
Das Unternehmen mit Sitz am Haddorfer Grenzweg 18, 21682 Stade, vertreten durch Geschäftsführer Marcel Tiedemann, hatte ursprünglich versucht, sich unter dem Schutz der Insolvenzordnung neu zu strukturieren. Doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken. Ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gibt es keine geordnete Abwicklung, was Gläubigern den Zugriff auf mögliche Vermögenswerte erheblich erschwert.
Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Bereits am 23. August 2024 waren Verfügungsbeschränkungen über das Unternehmensvermögen sowie eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Diese Maßnahmen sollten das Vermögen der Gesellschaft sichern und eine mögliche Insolvenz vorbereiten. Mit der Entscheidung vom 7. März 2025 wurden diese Einschränkungen jedoch aufgehoben, sodass die Gesellschaft formal wieder frei über ihr Vermögen verfügen kann – auch wenn wirtschaftlich keine tragfähige Perspektive mehr bestehen dürfte.
Möglichkeiten der Anfechtung
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Falls die Zustellung per öffentlicher Bekanntmachung erfolgte, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerde muss beim Amtsgericht Stade schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Beschwerdeschrift die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten.
Ungewisse Zukunft für die Continental Cars Stade GmbH
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht das Unternehmen vor einer unsicheren Zukunft. Ohne eine Insolvenzverwaltung sind Gläubiger auf sich allein gestellt, um ausstehende Forderungen einzutreiben. Gleichzeitig bleibt offen, ob die Geschäftsführung noch alternative Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens ergreifen kann oder ob eine vollständige Aufgabe des Geschäftsbetriebs bevorsteht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stade eingesehen werden.