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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Hermann Faber GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 507 IN 2/25

Bremen, den 12. März 2025 – Ein weiterer traditionsreicher Name gerät in wirtschaftliche Turbulenzen: Das Amtsgericht Bremen hat um 09:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hermann Faber GmbH & Co. KG angeordnet. Damit steht das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht, während geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die Antragstellerin, mit Sitz Auf dem Berge 4, 28759 Bremen, wird durch die Hermann Faber Beteiligungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Geschäftsführerin ist Erika Reuss. Die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet, dass das Unternehmen ab sofort keine eigenständigen finanziellen Entscheidungen mehr treffen darf – alle Verfügungen über das Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Erfahrener Insolvenzverwalter eingesetzt

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner aus Bremen bestellt. Seine Kanzlei, WillmerKöster, ist auf Insolvenzverwaltung spezialisiert und wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen. Gläubiger und Geschäftspartner sind angewiesen, sämtliche finanziellen Transaktionen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses vorzunehmen.

Möglichkeiten der Anfechtung

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Ebenso steht Gläubigern dieses Rechtsmittel offen, falls sie der Auffassung sind, dass das Insolvenzverfahren international nicht zuständig ist (gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848). Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremen eingereicht werden.

Wie geht es weiter?

Die nächsten Wochen werden darüber entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob alternative Lösungen, wie eine Sanierung oder ein Verkauf, in Betracht kommen. Sollte das Unternehmen nicht über ausreichend verwertbares Vermögen verfügen, könnte eine Abweisung mangels Masse folgen – was das endgültige Aus bedeuten würde.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden. Die Entscheidung des Gerichts markiert einen kritischen Wendepunkt für die Hermann Faber GmbH & Co. KG, deren wirtschaftliche Zukunft nun von der weiteren Entwicklung des Verfahrens abhängt.

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