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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Gröner Commercial GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Berlin, 10. März 2025 – Die Gröner Commercial GmbH & Co. KG steht unter wirtschaftlichem Druck: Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert.

Das Unternehmen mit Sitz in Berlin, Bismarckstraße 79, ist unter der Handelsregisternummer HRA 58374 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Gröner Immobilien Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Christoph Gröner.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Mit dem Beschluss vom 10. März 2025 hat das Insolvenzgericht Maßnahmen zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens angeordnet:

🔹 Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
🔹 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorerst gestoppt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer mit Kanzleisitz in Berlin bestellt. Er ist nun befugt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu treffen.

Rechtsbehelfsbelehrung – Möglichkeiten der Anfechtung

Die Entscheidung kann durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger können diese Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß der EU-Verordnung 2015/848 infrage stellen.

Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung und ist beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen. Alternativ kann sie auch zu Protokoll einer Amtsgerichts-Geschäftsstelle erklärt werden.

Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer möglichen Sanierung oder Abwicklung der Gröner Commercial GmbH & Co. KG. Ob das Unternehmen gerettet werden kann oder eine endgültige Insolvenz droht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte aus.

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