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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Foto-Express-Stober GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 33 IN 10/25

Das Amtsgericht Goslar hat am 7. März 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Foto-Express-Stober GmbH angeordnet. Damit unterliegt das Unternehmen nun weitreichenden finanziellen Beschränkungen, während die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch aussteht.

Die Foto-Express-Stober GmbH, mit Sitz in der Im Klei 9, 38644 Goslar, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 211795 eingetragen. Geschäftsführer ist Antonius Muizer, wohnhaft in Harlingen, Niederlande.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Tobias Hartwig (Dipl.-Wirtschaftsjurist FH, MBA) von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, bestellt.

Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner sind angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Foto-Express-Stober GmbH zu leisten, sondern ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung.
  • Vermögensschutz: Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen, und dienen der geordneten Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens.

Rechtsmittel und weitere Schritte

Die Foto-Express-Stober GmbH kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Goslar eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Umständen Beschwerde einreichen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln.

Das Amtsgericht Goslar wird in den kommenden Wochen über die weitere Vorgehensweise und eine mögliche Insolvenzeröffnung entscheiden.

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