Aktenzeichen: 36s IN 7670/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 6. März 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SGS Security Guard & Service GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu stabilisieren.
Die SGS Security Guard & Service GmbH mit Sitz in der Cauerstraße 24, 10587 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 249545 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Human Rasch vertreten. Das Unternehmen ist in den Bereichen Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, Handel mit Sicherheitstechnik sowie Gebäudemanagement tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch mit Kanzleisitz in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung der Schuldnerin zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens sowie die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Im Rahmen der getroffenen Anordnungen wurden unter anderem folgende Maßnahmen verfügt:
- Zwangsvollstreckungen eingestellt: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorerst ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
- Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Einrichtung eines Sonderkontos: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Bankguthaben einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsverbote für Drittschuldner: Schuldner der SGS Security Guard & Service GmbH sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Prüfung der finanziellen Lage: Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet.
- Zugang zu Geschäftsunterlagen: Der Insolvenzverwalter erhält das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und diese auf Verlangen herauszugeben.
Die Schuldnerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Mit dieser Maßnahme hat das Insolvenzgericht einen entscheidenden Schritt zur finanziellen Kontrolle und möglichen Sanierung der SGS Security Guard & Service GmbH eingeleitet. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine wirtschaftliche Rettung des Unternehmens möglich ist oder die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss.