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Insolvenz von ELEMENT Insurance AG: Was Versicherte jetzt wissen müssen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Berlin, 1. März 2025 – Das endgültige Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Der Schaden- und Unfallversicherer konnte keine Lösung zur Übertragung seines Bestands finden und ist nun offiziell zahlungsunfähig. Was bedeutet das für Versicherte? Welche Schritte sind jetzt notwendig? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Hintergrund: Warum ist ELEMENT insolvent?

Die Insolvenz wurde durch eine Überschuldung des Unternehmens ausgelöst, die der Versicherer am 20. Dezember 2024 gemäß § 19 Insolvenzordnung (InsO) bei der BaFin angezeigt hatte. Ein entscheidender Faktor war der plötzliche Verlust des Rückversicherungsschutzes, der eine Fortführung des Geschäfts unmöglich machte. Daraufhin ordnete die BaFin umgehend ein Neugeschäftsverbot an.

ELEMENT Insurance war seit 2017 als Schaden- und Unfallversicherer tätig und zählte zu den mittelgroßen Versicherungsunternehmen unter BaFin-Aufsicht. Zum Jahresbeginn 2025 hielt ELEMENT rund 320.000 Versicherungsverträge, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Viele Versicherte haben ihre Verträge bereits nach Ankündigung des Insolvenzverfahrens gekündigt.

Welche Folgen hat die Insolvenz für Versicherte?

Die Insolvenz hat erhebliche Auswirkungen auf alle Kunden:

🔴 Versicherungsverträge enden automatisch: Die meisten Policen enden gesetzlich einen Monat nach der Verfahrenseröffnung – also am 1. April 2025 um 24:00 Uhr. Versicherte müssen sich daher dringend um alternativen Versicherungsschutz kümmern.

🔴 Schäden könnten unvollständig reguliert werden: Schäden, die vor dem Vertragsende eintreten, sind zwar theoretisch gedeckt – die vollständige Auszahlung ist jedoch nicht garantiert. Es ist noch unklar, ob und in welcher Höhe die Schadensansprüche beglichen werden können.

🔴 White-Label-Versicherung: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen!
ELEMENT agierte als White-Label-Versicherer. Das bedeutet, dass häufig ein Kooperationspartner als Ansprechpartner auftrat, während ELEMENT das tatsächliche Versicherungsunternehmen war. Viele Versicherte wissen daher möglicherweise gar nicht, dass sie bei ELEMENT versichert sind. Eine genaue Prüfung der Vertragsunterlagen ist dringend erforderlich.

So melden Versicherte ihre Ansprüche an

Die Versicherten werden vom Insolvenzverwalter kontaktiert und müssen ihre Forderungen eigenständig anmelden:

Schadensfälle einreichen: Alle offenen Ansprüche müssen über die offizielle Website www.element-insolvenz.de bis zum 27. Mai 2025 gemeldet werden. Der Insolvenzverwalter wird dazu alle Betroffenen schriftlich informieren.

Rückzahlung bereits gezahlter Prämien: Auch Ansprüche auf Prämienrückerstattung oder eventuelle Mehrkosten durch einen Versichererwechsel sollten geprüft und angemeldet werden.

Mögliche Abschlagszahlungen: Forderungen werden aus dem Sicherungsvermögen von ELEMENT beglichen. Sollte dieses nicht ausreichen, erfolgt eine anteilige Auszahlung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, in welcher Höhe Zahlungen erfolgen und ob es Abschlagszahlungen geben wird.

Was sollten Versicherte jetzt tun?

🔹 Verträge prüfen: Wer nicht sicher ist, ob er bei ELEMENT versichert ist, sollte seine Versicherungsdokumente genau überprüfen.

🔹 Neuen Versicherungsschutz suchen: Betroffene sollten so schnell wie möglich eine alternative Versicherung abschließen, um Deckungslücken zu vermeiden.

🔹 Informationen aufmerksam lesen: Der Insolvenzverwalter informiert alle Betroffenen schriftlich über das weitere Vorgehen. Wichtige Fristen unbedingt einhalten!

🔹 Juristischen oder fachlichen Rat einholen: Die BaFin darf keine individuelle Beratung leisten. Wer Hilfe bei der Anmeldung seiner Forderungen benötigt, kann sich an Versicherungsberater, Verbraucherorganisationen oder Anwälte wenden.

Fazit: Schnell handeln, um Schutzlücke zu vermeiden

Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG betrifft zehntausende Versicherte. Wer betroffen ist, sollte schnellstmöglich reagieren: Die Versicherungsverträge laufen am 1. April 2025 aus – eine rechtzeitige Absicherung bei einem neuen Anbieter ist daher dringend zu empfehlen. Zudem sollten alle offenen Ansprüche fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, um finanzielle Verluste möglichst gering zu halten.

ℹ️ Weitere Informationen und Updates gibt es auf der offiziellen Insolvenz-Website: www.element-insolvenz.de

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