Aktenzeichen: 256 IN 25/25
Das Amtsgericht Dortmund hat am 28. Februar 2025 um 11:09 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KVI Kabelverlegungs GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Castrop-Rauxel, vertreten durch Geschäftsführer Sascha Wesolek, steht damit unter gerichtlicher Aufsicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und über die Möglichkeiten einer Fortführung oder Liquidation des Unternehmens zu entscheiden.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:
- Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Schuldner des Unternehmens (Drittschuldner) dürfen offene Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
- Bankguthaben und Forderungen fallen unter die Verwaltung des Insolvenzverwalters, der eingehende Gelder entgegennehmen und verwalten darf.
- Zwangsvollstreckungen und sonstige Maßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder vorläufig eingestellt.
Unklare Zukunft für die KVI Kabelverlegungs GmbH
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen eine Sanierungschance hat oder ob eine vollständige Abwicklung erfolgen muss. In der Bau- und Kabelverlegungsbranche könnten wirtschaftliche Schwierigkeiten durch steigende Kosten und schwankende Auftragslagen eine Rolle spielen.
Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, ihre Forderungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Insolvenzauflagen geltend zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Das Insolvenzgericht Dortmund wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.