Der Frühling steht vor der Tür – und mit ihm einige Veränderungen für Verbraucher. Neben der Zeitumstellung am 30. März gibt es neue Regeln für Rentenzahlungen, eine zusätzliche Zugverbindung quer durch Deutschland und strengere Vorgaben für Solaranlagen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Rentenüberweisungen für viele niedriger
Während Erwerbstätige die höheren Krankenkassenbeiträge bereits seit Januar zahlen, greifen sie für Rentner erst jetzt. Viele der gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge um durchschnittlich einen Prozentpunkt erhöht – und das wirkt sich nun auf die Rentenzahlungen aus. Zwar wird der Beitrag hälftig mit dem Rentenversicherungsträger geteilt, dennoch lohnt sich ein Blick aufs Konto.
Zudem wird voraussichtlich Ende März bekannt gegeben, ob und wie stark die Renten zum 1. Juli steigen. Neu ins Rentensystem treten außerdem all jene ein, die am 1. Januar 1959 geboren wurden und nun mit 66 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersrente erreichen.
Neue ICE-Verbindung von München nach Rostock
Ab dem 8. März fährt ein zusätzlicher ICE 690 täglich von München nach Rostock – mit Stopps in Augsburg, Ulm, Stuttgart, Mannheim, Erfurt, Leipzig und Berlin. Der Zug ist besonders für Familien, Menschen mit Einschränkungen und Reisende mit viel Gepäck interessant, da er eine bequeme Direktverbindung zur Ostsee bietet. Wer online bucht, sollte das Häkchen für „Nur Direktverbindungen“ setzen – sonst wird der Zug übersehen.
Smart Meter-Pflicht für neue Solaranlagen
Mit dem neuen Solarspitzengesetz gelten ab März strengere Regeln für private und gewerbliche Photovoltaikanlagen:
- Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Einspeisevergütung mehr.
- Neue Solaranlagen ab 7 Kilowatt-Peak müssen mit einem Smart Meter ausgestattet sein.
- Fehlende Smart Meter führen dazu, dass die Einspeiseleistung auf 60 Prozent gedrosselt wird.
Die Netzbetreiber stellen die Messsysteme bereit, die Kosten müssen jedoch die Anlagenbesitzer tragen.
Weitere Änderungen im März 2025
- Vogelschutz beginnt: Ab dem 1. März gilt die Schonzeit für Hecken und Bäume – bis 30. September dürfen sie nicht gefällt oder stark geschnitten werden.
- Mögliche Streiks im Öffentlichen Dienst: Vom 14. bis 16. März steht die dritte Verhandlungsrunde an. Vor und nach den Gesprächen kann es zu Warnstreiks kommen.
- Easyjet erweitert Flugangebot: Ab dem 30. März fliegt die Airline zweimal täglich von München nach Rom-Fiumicino.
- Dyn erhöht Preise: Das Sport-Streaming-Portal von Axel Springer wird teurer. Ab dem 18. März kostet das Jahresabo 14,50 Euro statt 12,50 Euro, das monatlich kündbare Abo steigt um fünf Euro.
Der März bringt also nicht nur Frühlingsgefühle, sondern auch einige Veränderungen im Alltag.