Das Amtsgericht Wetzlar hat am 25. Februar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Burg-Bau Wetzlar GmbH & Co. KG abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 3 IN 178/24 geführt.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Hermannsteiner Straße 69, 35576 Wetzlar, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRA 7703 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Burg-Bau Wetzlar Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Cemil Kaya.
Ablehnung des Antrags mangels Masse
Das Gericht wies den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse ab. Dies bedeutet, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen – eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Folgen der Entscheidung
Mit der Abweisung des Antrags entfällt der Gläubigerschutz durch ein Insolvenzverfahren. Gläubiger können nun individuelle Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen einleiten, um offene Forderungen geltend zu machen. Die Gesellschaft bleibt rechtlich bestehen, ist jedoch ohne Insolvenzverfahren weiterhin zahlungsunfähig.