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FMA verhängt Geldstrafe wegen Marktmanipulation – Privatanleger muss 60.200 Euro zahlen

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 27. Februar 2025 eine Sanktion gegen einen Privatanleger verhängt. Aufgrund eines Verstoßes gegen Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60.200 Euro ausgesprochen.

Hintergrund des Verstoßes

📌 Marktmanipulation durch effektive Geschäfte: Der Privatanleger platzierte gezielt Kauforders, um den Aktienkurs zu stabilisieren und anzuheben.
📌 Verstoß gegen Artikel 15 MAR: Diese Vorschrift dient der Integrität des Kapitalmarktes, schützt Anleger:innen und soll Manipulationen verhindern.
📌 Auswirkungen auf den Kapitalmarkt: Solche Handlungen können das Vertrauen der Marktteilnehmer erheblich beeinträchtigen.

Rechtslage & Weiteres Vorgehen

Das Straferkenntnis ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Artikel 15 MAR stellt klar, dass jegliche Täuschung oder Manipulation des Marktes untersagt ist. Die FMA bleibt konsequent in der Durchsetzung dieser Regelungen, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.

📄 Weitere Informationen zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR):
🔗 FMA – Marktmissbrauchsverordnung

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