Aktenzeichen: 1507 IN 131/25
Das Amtsgericht München hat am 25. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der QNIQ GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Michael Schuster, wirksam.
Hintergrund der Entscheidung
Die QNIQ GmbH, mit Sitz in München, wird durch Geschäftsführer Frank Vodermair vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten hatte das Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen beantragt. Um eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung zu prüfen, setzte das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung ein.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen darf keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters tätigen.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Michael Schuster übernimmt die Überwachung der finanziellen Aktivitäten und Sicherung der Vermögenswerte.
🔹 Einziehung von Forderungen: Außenstände des Unternehmens dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
🔹 Prüfung der Fortführungsfähigkeit: Der Insolvenzverwalter wird analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung erforderlich wird.
Nächste Schritte im Insolvenzverfahren
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Übergangsmaßnahme, die es dem Gericht ermöglicht, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft genau zu bewerten. Auf Basis dieser Prüfung wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob andere Lösungen möglich sind.
Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Interessen zu wahren.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingesehen werden.