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SHA GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Maßnahmen zur Vermögenssicherung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 580 IN 72/25

Schwerin, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Schwerin hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ing. Siegmund Henning Anlagentechnik GmbH (SHA GmbH) eine wesentliche Entscheidung getroffen. Um 09:30 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Unternehmensvermögen zu sichern und den weiteren Verfahrensverlauf zu strukturieren.

Die SHA GmbH, mit Sitz in Warlow, Ludwigsluster Straße 20, ist unter HRB 6863 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Tom Henning.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev aus Schwerin bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu schützen, finanzielle Transaktionen zu überwachen und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu prüfen.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten folgende Maßnahmen für die Schuldnerin in Kraft:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über Bankkonten oder Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
  • Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  • Die Schuldner der SHA GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Zusätzlich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter damit beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und festzustellen, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Rechtsmittelbelehrung und nächste Schritte

Die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schwerin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schwerin eingesehen werden.

Ausblick auf den weiteren Verlauf

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde eine wesentliche Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf geschaffen.

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