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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Turmcenter Adena Stores Germany GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 43/25 A-77

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 15. Januar 2025 um 10:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Turmcenter Adena Stores Germany GmbH angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz c/o Fieldfisher Plog Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 126801 eingetragen.

Die Geschäftsführung wird von Peter Simon und Nicholas John Stowe wahrgenommen.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin und zum Schutz der Gläubiger wurden gemäß §§ 21 und 22 InsO die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing bestellt.
    • Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
      • Adresse: Hanauer Landstraße 148a, 60314 Frankfurt am Main
      • Telefon: 069/15 05 15 55
      • Fax: 069/15 05 15 39
      • E-Mail: office@trebing-bert.de
      • Website: www.trebing-bert.de
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht der Schuldnerin:
    • Verfügungen der Turmcenter Adena Stores Germany GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Drittschuldner (Schuldner der Turmcenter Adena Stores Germany GmbH) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Sie sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Zweck der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat zum Ziel:

  • Die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin.
  • Die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin.
  • Die Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird feststellen, ob genügend Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob Möglichkeiten zur Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens bestehen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main können die Antragstellerin oder Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
  • Einreichungsstelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
  • Fristbeginn:
    Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.

Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
  • Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

  1. Zahlungen:
    Gläubiger und Geschäftspartner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Turmcenter Adena Stores Germany GmbH leisten. Sämtliche Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  2. Forderungsanmeldung:
    Gläubiger sollten frühzeitig Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um sich über das weitere Verfahren zu informieren und ihre Forderungen geltend zu machen, sobald ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
  3. Geschäftstätigkeit:
    Die Geschäftstätigkeit der Turmcenter Adena Stores Germany GmbH ist eingeschränkt, da Verfügungen über das Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich sind.
  4. Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Turmcenter Adena Stores Germany GmbH prüfen. Ziel ist es, festzustellen:

  • Ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.
  • Ob es realistische Chancen für eine Fortführung des Unternehmens oder eine Abwicklung gibt.

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird von den Ergebnissen dieser Prüfung abhängen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abstimmen, um ihre Interessen zu wahren.

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